Mein Mann arbeitet ab 1.November in L. Ich arbeite in D. Teilzeit. Ich habe Steuerklasse 5. Bekomme ich dann eine andere Steuerklasse??
INFO FLASH
Diesel wird in Luxemburg teurer
Wenn ihr in D wohnt, bleibt ihr in D unbeschränkt steuerpflichtig. Wer in L arbeitet, ist in L beschränkt steuerpflichtig, d.h. für die Einkünfte, die man aus L bezieht.
Die Einkünfte aus L müssen im Wohnland (D) nicht nochmals versteuert werden. Sie werden jedoch berücksichtigt, um den Steuersatz zu erhöhen, der auf das restliche Einkommen (also aus D) zu zahlen ist (bei einer gemeinsamen Veranlagung).
Welche Steuerklasse für den Ehepartner in D die optimale ist, gibt es keine einfache Faustregel, weil es auf die besonderen Einkommensverhältnisse ankommt. Nur: Wer eine Steuierklasse mit einem zu niedrigen Steuervorabzug wählt, riskiert in D eine Steuernachzahlung. (Was nicht weiter tragisch ist, wenn man sich finanziell darauf vorbereitet hat).
Wie ist das denn, wenn man nicht verheiratet ist ? Wird man da trotzdem als eheähnliche Gemeinschaft schlechter versteuert oder jeder für sich ?? Also im Klartext: Freundin hat Steuerklasse 2 (mit Kind) in D und ich selbst 1 in Lux. Oder kennt noch jemand bessere Möglichkeiten ? Merci
Wenn das Kind von Dir mit unterhalten wird und es im selben haushalt lebt, solltest Du prufen, ob es nicht auch in L anerkannt wird bezgl. Kindergeld und Kinderbonus.
Es gibt in L neuerdings auch steuerrechtl. Specials für anerkannte Partnerschaften. Ich glaube jedoch nicht, dass sich überhaupt die Mühe lohnt, verbindlich herauszufinden , ob in D gesetzlich geschlossene Partnerschaften auch in L zumindest steuerrechtlich anerkannt werden.