Folgende Frage beschäftigt mich: Da ich in Luxemburg 2 Arbeitgeber habe, habe ich logischerweise auch 2 Steuerkarten. Bei meinem letztjährigen Versuch eine Einkommenssteuererklärung abzugeben bekam ich als Antwort: Dies wäre für mich nicht erforderlich, da ich die Grenzbeträge nicht überschreiten würde. Nach weiteren Erkundigungen hat mir jemand gesagt dass für mich ein Lohnsteuerjahresausgleich zu machen wäre, da ich bei beiden Arbeitgebern nur teilzeitbeschäftigt bin und somit auf der zweiten Steuerkarte 33% Steuern zahle und so wieder einen Teil zurückerhalten könnte.
Wer kann mir helfen und sagen wann eine Einkommenssteuererklärung notwendig ist und wann man einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführt ?