Heute habe ich mal eine Frage: ich war der Meinung, daß ich bis zu 5 Jahre lang einen Lohnsteuerjahresausgleich machen kann. Nun bekommt jemand den Antrag für 2002 zurück, mit der Begründung, daß er nicht innerhalb der geetzlichen Frist eingereicht wurde. Eingereicht wurde im Juli 2004. Es hat aber jemand anderes im Mai eingereicht, der ging durch. Weiß jemand die Fristen und wo sie stehen? Gibt es Unterschied zwischen Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommensteuerererklärung? Danke für Eure Unterstützung. Steuerperle
Salut, bei der Informationsveranstaltung für Grenzgänger des LCGB mit Siggi Farys Anfang des Jahres hatte er darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich unbedingt bis Ende des jeweiligen Folgejahres erfolgen muss. Eigentlich ist der Abgabetermin der 31. März, bis Ende des Jahres wird jedoch generell akzeptiert. Also hätte in diesem falls bis zum 31/12/2003 der Antrag gestellt werden müssen. Die Frist von 5 Jahren rückwirkend gilt nur für die Einkommenssteuererklärung. Leider kann ich Dir keine Quellenangaben geben, da er nur während seines Vorttrages darauf hingewiesen hatte. Gruss Karsten