logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Lohnsteuerjahresausgleich für 2002  

Profilbild von
SteuerPerle
417 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Heute habe ich mal eine Frage: ich war der Meinung, daß ich bis zu 5 Jahre lang einen Lohnsteuerjahresausgleich machen kann. Nun bekommt jemand den Antrag für 2002 zurück, mit der Begründung, daß er nicht innerhalb der geetzlichen Frist eingereicht wurde. Eingereicht wurde im Juli 2004. Es hat aber jemand anderes im Mai eingereicht, der ging durch. Weiß jemand die Fristen und wo sie stehen? Gibt es Unterschied zwischen Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommensteuerererklärung? Danke für Eure Unterstützung. Steuerperle


Profilbild von
KL1969
16 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Salut, bei der Informationsveranstaltung für Grenzgänger des LCGB mit Siggi Farys Anfang des Jahres hatte er darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich unbedingt bis Ende des jeweiligen Folgejahres erfolgen muss. Eigentlich ist der Abgabetermin der 31. März, bis Ende des Jahres wird jedoch generell akzeptiert. Also hätte in diesem falls bis zum 31/12/2003 der Antrag gestellt werden müssen. Die Frist von 5 Jahren rückwirkend gilt nur für die Einkommenssteuererklärung. Leider kann ich Dir keine Quellenangaben geben, da er nur während seines Vorttrages darauf hingewiesen hatte. Gruss Karsten


Profilbild von
Steueranwalt1
47 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Das kann aber auch daran liegen, dass der Steuerpflichtige weniger als 8 Monate in Lux. tätig war. Dann kann er einen Ausgleich gar nicht machen.