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Forum / Allgemeines

Lohnsteuerjahresausgleich  

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lexi1
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17 Jahren  ago  

Habe in 2007 bis Juli in D gearbeitet und seitdem wohne und arbeite ich in Lux. Beim Finanzamt in Lux hat man mir telefonisch gesagt, dass ich nicht berechtigt bin eine Lohnsteuererklärung in Lux zu machen (erst ab 9 Monaten).

Nun meine Frage: Ist es möglich einen Lohnsteuerjahresausgleich in Luxemburg und eine Lohnsteuererklärung in D zu machen?


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lexi1
24 Messages

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17 Jahren  ago  

Danke für den Link, aber der bezieht sich ja nur auf Grenzgänger und eine Antwort auf meine Frage konnte ich dort auch nicht finden...


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SteuerPerle
417 Messages

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17 Jahren  ago  

in D muß sogar eine Steuererklärung gemacht werden, da die lux. Einkünfte unter den Progressionsvorbehalt fallen. www.SteuerPerle.de


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Muss man Einkuenften in luxembourg und bei Hauptwohnsitz in Deutschland in Deutschland auch eine Steuererklaerung abgeben, obwohl man keine Einnahmen in Deutschland hat und die Ehefrau in Deutschland in Steuerklasse 4 eingeteilt ist ?