logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Lohnsteuerjahresausgleich  

Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

wenn ich 2005 erst im September in Lux. angefangen habe zu arbeiten und sonst keine zu versteuernden Einkünfte habe, muss ich dann, um die zuviel gezahlten Steuern zurückzuerhalten, einen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich machen oder eine Einkommenssteuererklärung? Bis wann muss man den Lohnsteuerjahresausgleich gemacht haben? Ich habe das Formular 163_2006_DE.pdf heruntergeladen, ist das richtig für den Ausgleich?

Vielen Dank für Eure Hilfe!


Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

Eine Einkommenesteuererklärung ist nicht möglich, der Lohnsteuerjahresausgleich wohl auch nicht.

Sie hier im Forum http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=604

Weitere Infos unter www.steuerlux.de


Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

Warum sollte ein Ausgleich nicht möglich sein? Diesen Artikel hatte ich so verstanden, dass ich damit die Möglichkeit habe, ein Teil der Steuern zurückzuerhalten: http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=41


Profilbild von
SteuerPerle
417 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

da noch keine 9 Monate in Luxemburg gearbeitet wurde. JEtzt kommt es auch darauf an, ob in Deutschland vorher verdient wurde, oder ob beispielsweise nach dem Studium gleich nach Luxemburg gewechselt wurde. D.H. also, dass die Einkünfte die vorher (ev. in D) verdient wurden mit angegeben werden müssen und dann kann es sein (muss aber nicht), daß durch den Progressionsvorbehalt keine ERstattung rauskommt. Aber das rechnet das Finanzamt aus und teilt es mit (eine Schlechterstellung kann dabei nicht herauskommen)


Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

Das heisst, wenn ich sofort nach dem Studium in Lux. angefangen habe und vorher keine Einkünfte in Deutschland hatte, kann ich es mit einem Lohnsteuerjahresausgleich versuchen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Profilbild von
SteuerPerle
417 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

JA


Profilbild von
Schmidt83
4 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Beim Formular zum Lohnsteuerjahresausgleich muss man alle Tätigkeiten des Jahres angeben, oder? Bedeutet das auch studentische Nebenjobs? Ich habe nämlich während dem Studium gearbeitet, bin jedoch unter der Mindestgrenze geblieben und habe somit keinerlei Steuren gezahlt (nur Sozialabgaben). Muss ich die Jobs in diesem Fall angeben? Vielen Dank, Sabrina


Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

Wieder mal eine kompetente Anwort von unserem Steuerlux mit Link.