Hallo zusammen,
wenn ich 2005 erst im September in Lux. angefangen habe zu arbeiten und sonst keine zu versteuernden Einkünfte habe, muss ich dann, um die zuviel gezahlten Steuern zurückzuerhalten, einen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich machen oder eine Einkommenssteuererklärung? Bis wann muss man den Lohnsteuerjahresausgleich gemacht haben? Ich habe das Formular 163_2006_DE.pdf heruntergeladen, ist das richtig für den Ausgleich?
Vielen Dank für Eure Hilfe!