Hallo, ich habe eine Frage. Ich arbeite schon lange in Luxembourg und hatte bisher immer die Steuerklasse 2, da mein Mann seit letztem Jahr aber mehr verdient als ich (er arbeitet in D), hat sich meine Steuerklasse auf 1.A.1 geändert. Jetzt meine Frage: Bei den Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt wird einem sehr viel Lohnsteuer abgezogen. Lohnt es sich da einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen und kann man da eine Rückzahlung erwarten? Danke für kurze Info!
Er sollte sich eigentlich immer lohnen, wenn Unterschiede im Jahresablauf auszubügeln sind.
Der Test ist übrigens einfach (wenn alle Zahlen bekannt sind).
Das Jahreseinkommen in den entsprechenden Steuerrechner einsetzen.
https://saturn.etat.lu/cobar/baremePP.jsp
Und sehen, was als Jahressteuer herauskommt. Und diesen Betrag damit vergleichen, was als Summe der im Laufe des Jahres einbehaltenen Lohnsteuer sich darstellt.
Und vielleicht fallen noch ein paar Werbungskosten ein, die man zusätzlich geltend machen kann.
Hallo Meffo ich verfolge dieses Forum hier schon seit längerem und mir fällt auf, dass du eigentlich auf alles ein antwort weisst. woher kennst du dich mit diesen steuerlichen dingen so gut aus. Könntest du mir auch noch die frage beantworten, wo ich erfahre, was ich als werbungskosten absetzen kann, kann man zum beipsiel auch kreditzinsen aus luxembourg geltend machen. danke nochmals für deine hilfe bzw. einen tipp, wo man sich mal einlesen kann und das ganze auch noch so erklärt ist, dass man es auch verstehen kann!
sorry, ich weiss ich bin nervig, aber kann man nur die kreditzinsen aus luxemb. oder auch welche aus deutschland geltend machen. und wenn ich schon dabei bin, wer kennt einen guten steuerberater, der sich mit grenzgängern auskennt. ich kenne zwar einen, aber der hat uns das letzte mal satte 400,-- eur abgeknöpft. also ich bin für jeden tipp dankbar!
Hallo oetzi, kostenloser Tipp: "Werbungskosten" oben in die Suchmaschine eingeben oder zusammen mit diegrenzgaenger.lu, ... in www.google.lu
Grundlegendes findest Du unter http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=94
auch die Kreditzinsen aus D können hier geltend gemacht werden. Lohnsteuerhilfeverein: www.SteuerPerle.de info@steuerperle.de
ich habe noch eine letzte frage: gibt es die seite der "administration des contributions..." auch in deutsch; ich versuche mich gerade ein wenig mit dem abzug der lohnsteuer und die hohe versteuerung meines 13. gehaltes herumzuschlagen; aber mein französisch ist leider nicht so gut, dass ich das alles verstehen könnte. danke für kurze info
Die Website gibt es nur in Französisch. Kein Beinbruch; die paar Brocken kann man mit Google übersetzen.
Bei der Versteuerung des 13. Gehalts kommt es darauf an, ob es mit dem 12. Gehalt zusammen nach der Monatstabelle (salaire mensuel) besteuert worden ist oder als Einmalzahlung. Wenn ein Lohnsteuerjahresausgleich gemacht wird, spielt das eh keine Geige. Dann wird alles nach der Jahrestabelle gerechnet.
Steuerberaterin für Grenzgänger:
www.stb-biewer.com
Kleine Anmerkung: wenn man Kreditzinsen geltend machen will muss man optieren wie ein Luxemburger behandelt zu werden. Bei einem Ehegatten, der in D mehr verdient wird der Schuss wohl nach hinten losgehen. Wenn ein Ehegatte in D arbeitet und einer in Lux: immer genau rechnen sonst wird es teuer.