Das mann immer was zurück bekommt, stimmt so sicher nicht, nur wenn du auch genug abzugetzen hast und nur ankreuzen reicht aus nicht.
Der lux. Lohnsteuerjahresausgleich ist sicher einfacher als die deutsche Steuererklärung, aber es gibt dafür auch keine Hilfsmittel außer Steuerberatern oder anderen AN, die das schon länger machen.
Du mußt bei der Administration des Contribution Directes, Bureau d'imposition Y,
rue Hollerich in Luxemburg beim 1. Mal das Formular für die Steuererklärung anfragen, formloses Schreiben genügt.
Aber dann gilt auch in L, einmal gemacht, wird man immer wieder aufgefordert eine Erklärung abzugeben und das in L bis zum 31.3. des Folgejahres!
Als Single und mit entsprechenden "Werbungskosten", z.b. Bausparen, Kredite für Auto, Möbel,...., Lebensversicherungen,.... kommt dabei meistens noch was rüber.
Verheiratet mit Kind denke ich ist es schon ein "Genuß" in L steuern zu zahlen, denn dann verdient mann/frau ja auch schon einiges.
Eine Nachzahlung steht dir aber als Grenzgänger in L eigentlich nie bevor, solange nicht beide Partner in L arbeiten und dann muß mann/frau sowieso eine Erklärung machen.