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Forum / Allgemeines

Lohnsteuerjahresausgleich  

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brabbel
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20 Jahren  ago  

Saluti,

vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Ich habe von einem Deutschen Steueranwalt den Tip bekommen, auf jedenfall einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen. Man bekäme in LUX immer etwas zurück, es gäbe da so einen Ankreuzbogen und den sollte man einfach ausfüllen. Ich habe hier auch schon auf'm Amt im Netz nachgeschaut, aber irgendwie werd ich da nicht so wirklich schlau.

Vielen Dank max1146


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Steueranwalt1
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20 Jahren  ago  

Da gibt es keinen Ankreuzbogen, sondern ein Steuerformular. Der dt. Steueranwalt ist offensichtlich über lux. Steuerrecht nicht hinreichend auf dem laufenden.

steuerlux/steueranwalt steuerlux.de


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dirkangela
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20 Jahren  ago  

Das mann immer was zurück bekommt, stimmt so sicher nicht, nur wenn du auch genug abzugetzen hast und nur ankreuzen reicht aus nicht. Der lux. Lohnsteuerjahresausgleich ist sicher einfacher als die deutsche Steuererklärung, aber es gibt dafür auch keine Hilfsmittel außer Steuerberatern oder anderen AN, die das schon länger machen. Du mußt bei der Administration des Contribution Directes, Bureau d'imposition Y, rue Hollerich in Luxemburg beim 1. Mal das Formular für die Steuererklärung anfragen, formloses Schreiben genügt. Aber dann gilt auch in L, einmal gemacht, wird man immer wieder aufgefordert eine Erklärung abzugeben und das in L bis zum 31.3. des Folgejahres! Als Single und mit entsprechenden "Werbungskosten", z.b. Bausparen, Kredite für Auto, Möbel,...., Lebensversicherungen,.... kommt dabei meistens noch was rüber. Verheiratet mit Kind denke ich ist es schon ein "Genuß" in L steuern zu zahlen, denn dann verdient mann/frau ja auch schon einiges. Eine Nachzahlung steht dir aber als Grenzgänger in L eigentlich nie bevor, solange nicht beide Partner in L arbeiten und dann muß mann/frau sowieso eine Erklärung machen.


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brabbel
136 Messages

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20 Jahren  ago  

Vielen Dank erst mal für die Infos. Wie sieht das denn mit den "Werbungskosten" aus, wenn ich einen Bausparvertrag in Dtl. habe, kann man den bei der L Steuererklärung mit angeben?

Wie sieht das eigent mit den Steuerklassen in Dtl aus. Meine Freundin und ich heiraten im Oktober und dann sagen die einen sie soll in Dtl die Klasse III holen, andere sagen man muss auf jeden Fall die IV nehmen? Irgendwie weiss ich jetzt gar nicht mehr was wir tun sollen!?

max1146


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Ihr habt in Deutschland auf jedenfall die Freie wahl zwischen Kombination IV / IV und III / V. Was günstiger ist, ist abhängig von euren verdiensten und muss von Fall zu Fall durchgerechnet werden. Am Ende des Jahres ist es egal, da nach der obligatorischen Einkommensteuererklärung sowieso dasselbe herauskommt. Wenn deine Frau III nimmt, wird Ihr im Laufe des Jahres weniger abgezogen, Sie muss aber dann evtl. Nachzahlen.(Progressionsvorbehalt) Bei mir ist der Fall so, dass meine Frau in D nur Teilzeit arbeitet, sodass Sie laut Splittingtabelle keine Steuern Zahlen muss. Somit kann Sie III wählen, ohne am Ende des Jahres nachzahlen zu müssen. Aber wie gesagt, am Ende kommt das Selbe raus.


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dirkangela
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20 Jahren  ago  

Um sicher nix nachzuzahlen ist immer IV/IV die beste Kombination. Deutsche Bauspareinzahlungen werden in L als "werbungskosten" anerkannt. Und bei Krediten immer dran denken, Kreditzinsen für ein Haus oder Wohnung in D sind nicht absetzt bar, wohl aber Kreditzinsen für die Anschaffung für innen;) (z.b. Möbel, Hifi,....)


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commi
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20 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich hab mir mal das Formular ( http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/pers_physiques/index.html#revenu) angesehen, aber irgendwie finde ich da keinen Punkt "bureau RTS non-résidents" bei "Veranlagungsstelle"...

Dank und Gruss, Olli