Hallo, kann mir jemand sagen, wozu das Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich (Artikel 145 des Einkommensteuergesetzes)" dient. Es sind keinerlei Eintragungen für Bruttolohn, Lohnsteuer Werbungskosten etc. vorgesehen. Lohnt sich ein Lohnsteuer-Jahresausgleich, wenn man das ganze Jahr in Luxemburg gearbeitet hat und welchen Vordruck muß ich ausfüllen? Gruß Gerhard
Hallo,
diese Angaben sind beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht von Bedeutung. Es lohnt sich nur dieses Formular auszufüllen, wenn man erst im Laufe des Jahres zu arbeiten begonnen hat, eine unbezahlte Unterbrechung des Abreitsvertrages während dem Jahr hatte, oder wenn man starke schwankungen im Lohn hatte. Normalerweise werden jeden Monat Steuern vom Lohn abgehalten, die auf das fiktive Jahreseinkommen hochgerechnet werden, ducrch den Lohnsteuerjahresausgleich wird das "Jahresgehalt" berechnet, und die Steuern werden neu festgelegt.