Muss ich als Grenzgänger auch eine Lohnst.erkl. in Deutschland abgeben ? Ist es sinnvoll , eine Lohnst.erkl. in Luxemburg abzugeben als Junggeselle und wo kann ich mich über Bestimmungen informieren? Danke für Eure Auskunft !
Grundsätzlich ist jeder, der in D wohnt, steuerpflichtig für sein gesamtes Welteinkommen. Wer aber lediglich über Einkommen durch Arbeit aus L verfügt, braucht dann nur noch in L Steuern zu zahlen. Da nur Werbungskosten und Sonderausgaben nur im geringem Maße automatisch berücksichtigt werden, ein junggeselle in Steuerklasse 1 aber relativ stark zur Ader gelassen wird, sollte eigentlich eine Einkommensteuererklärung interessant sein. Aber man muss sich dann auch Gedanken darüber machen, was abzusetzen ist, und fleißig Belege sammeln!