logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Lohnsteuerausgleich in Lux 2006  

Profilbild von
mila0002
28 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich arbeite seit Oktober 2006 als Nicht- Selbstständiger in Luxembourg, vorher habe ich von Januar – September 2006 in Deutschland als Nicht- Selbstständiger gearbeitet. Über das Forum habe ich gelernt, daß eine Steuererklärung in Luxembourg nicht möglich ist, aber die Möglichkeit besteht einen Lohnsteuerausgleich zu machen.

Meine Frage dazu: Macht es Sinn dieses in Luxembourg zu machen, wenn man brutto ungefähr gleich verdient hat und ca. 100km an Arbeitsweg hat? Wenn ja, wie kann ich diesen Lohnsteuerausgleich machen?

Vielen Dank für die Antworten.

Grüße

Mila0002


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Das Formular dazu findet sich auf der Website der Steuerbehörde.

Siehe unsere Website unter "Tipps", 6. Einkommenssteuer


Profilbild von
mila0002
28 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Danke für die Antwort, d.h. in meinem Fall kann ich dies machen, wenn ich die Lohnstuerbescheinigung von meinem alten Arbeitgaber in Dtschl. beifüge. Richtig? Muss ich noch andere Sachen beifügen (Gehaltszettel Lux usw.)? Was muss ich bei dem Ausfüllen des Antrages noch beachten?

Noch eine wahrscheinlich blöde Frage: Kann es sein, dass ich was nachzahlen muss?

Grüße

Mila0002


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Das Einzige, was passieren kann, ist die Ablehnung, weil es nur 3 Monate in L sind. Bei den Belegen nur Kopien beifügen, weil Du die Originale vielleicht noch andersweitig brauchen kannst. Die Beleg über die dt. Einkünfte dienen nur dazu, den Steuersatz (%) in der richtigen Höhe anzusetzen (keiner soll benachteiligt werden in Bezug auf seine finanzielle Leistungsfähigkeit!).

Zu beachten ist insbesondere, dass Du keine Werbungskosten vergisst, die Du im Hinblick auf Deine Einkünfte aus L geltend machen kannst (natürlich, dass Du in der richtigen Steuerklasse, evtl. mit den entsprechenden Freibeträgen bist!).

Die Arbeitswegkosten können in L nur pauschal geltend gemacht werden, und zwar durch Angabe des Wohnortes und des Arbeitsortes, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.


Profilbild von
mila0002
28 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Danke Meffo,

heisst das konkret, dass ich Werbungskosten nach Lux Steuerrrecht auch auf mein deutsches Gehalt anwenden muss.

Sprich: Deutsches Gehalt- Werbungskosten nach lux Recht + Lux Gehalt - Werbungskosten?

Was kann man für Kilmoterpauschale ansetzen, diese 210€ pro Monat oder höhere Pauschale.

Vielen Dank

Grüße

Mila0002