Saluti @ all,
also irgendwie habe ich jetzt nur noch Gegenteilige Meinungen vor mir und meine Hinrnwindungen, wenn noch vorhanden, wissen auch nicht mehr weiter.
Ich habe mir jetzt via WWW ein paar Anträge der Lohnsteuer/Einkommenssteuer angeschaut, weil man mir von verschiedenen Stellen sagte, das es auf jeden Fall sehr sinnvoll in LUX ist, da man eigentliche immer Geld zurückbekommt.
Dankbar habe ich dann in einem anderen Forenbeitrag den Link zu den jeweiligen Formularen gefunden und mir diese Ausgedruckt (161; 161 II - IV) das dies laut verschiedener Meinungen dazu benutzt werden muss. Nun sehe ich aber das die nur für "Residents" gelten, die für "NON-Residents" geltenden Formulare enthalten aber keine Möglichkeiten für die Angabe von "Werbungskosten" für Schuldzinsen, Bausparverträge und Versicherungen?!
Was gilt den nun, irgendwie sind das alles griechische Dörfer für mich, und mit jeder weiteren Meinung wird das ganze mehr verwirrend!!
Beste Grüsse m@x1146