Hallo.
Ich habe da mal eine Frage bezüglich der Lohnsteuerklassen in Luxenbourg. Ich bin seit kurzem verheiratet. Ich arbeite in L und meine Frau in D. Wir habe keine Kinder. Wer in welche Steuerklasse ich in L komme ist mir bekannt. Da gehts es ja um diese 50% Regel. Meine Frage ist nun ob es einen Unterschied zwischen 1a und 2 gibt, bezüglich der Höhe der Abzüge. Wenn man den Gehaltsrechner auf der Seite von "die grenzgaener" bemüht gibt es nur eine Einstellung ledig oder verheiratet. Da müßte es doch einen Unterschied geben, zwischen verheiratet und Steuerklasse 1a und verheiratet und Steuerklasse 2, oder?
Ich bitte um Anwort MfG Guido