Hallo pavani69,
3, 4 oder 5.
3 hat den Vorteil, dass monatlich auf dem Gehaltszettel weniger Lohnsteuer anfällt, bei 5 wäre diese wesentlich höher. Allerdings handelt es sich bei dem mtl. Abzug ja sowieso nur um eine Vorauszahlung auf Ihre EKSt-Schuld in Deutschland, abgerechnet wird zum Schluß bei der Einkommensteuererklärung Deiner Ehefrau. Wählt Sie getrennte Veranlagung, bleiben Deine lux. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Ihr in Deutschland steuerlich außen vor und Sie wird nach dem Grundtarif versteuert; wählt Sie Zusammenveranlagung unterliegen Deine lux. Einkünfte in Deutschland dem Progressionsvorbehalt und Sie wird nach dem Splittingtarif versteuert. Was günstiger ist kann man pauschal nicht sagen, hängt z.B. u.a. auch davon ab ob Du noch sonstige Einkünfte in Deutschland hast bzw. wieviel Deine Ehefrau verdient. Im Normalfall wird wohl die getrennte Veranlagung günstiger sein.