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Diesel wird teurer in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Lohnsteuer 2006 - stressen lassen ( 1.3. ) ?  

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neudalux1
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18 Jahren  ago  

hi,

habe von der Lux Steuerbehörde einen Brief mit Aufforderung zur Abgabe Steuererklärung 2006 bekommen - einzureichen bis 1.3.07 (!) [Eink.st.erkl. Vordruck 400].

Ich meine, die Formulare sind erst verfügbar ab 26.02., soll ich die Erklärung in zwei Tagen machen ??? Auch habe ich vom AG die Bescheinigung über Verdienst 2006 noch nicht bekommen.

Danke!


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Nur keine Panik. Es wird nicht so heiß gegessen wie gekoch. In Luxemburger werden diese Fristen nicht so ernst genommen, wie in Deutschland.

Fristüberschreitungen bei der Abgabe der Einkommensteuererklärungen werden grundsätzlich nicht sanktioniert.


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neudalux1
24 Messages

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18 Jahren  ago  

Schnelle Antwort ! Danke 😉

Gibs für Lux ne Broschüre oder einen Ratgeber was man alles so geltend machen kann? Oder eine Software, sowas wie Wiso für D ? Was kosten eigentlich Steuerberater ? Kann ich D Altersvorsorge ( Priv. Rentenversicherungen ) steuerlich absetzen ? Unfallv ? Haftpflicht? priv. Krankenzusatz? Quittungen, etc.? Wird ein Kind Ende des Jahres fürs ganze Jahr gutgeschrieben hinsichtlich der Steuerklasse?

Danke !


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Als Grenzgänger, der mindestens 90% des Familieneinkommens in Lux verdient, kann man absetzen: 1. Versicherungen (wie in Deutschland) 2. Bausparbeiträge 3. Konsumkreditzinsen 4. Beiträge zur Luxembourger Riesterrente - Lex Rau

Alle Beträge sind zu je 672 Euro pro Familienmitglied absetzbar, nur die Lex Rau ist altersabhängig. Seit neuestem geht das Gerücht, man könne auch die Hypothekenzinsen fürs Haus absetzen - die Sachen angeben schadet ja nicht.

Weiterführende Infos wie immer bei den Gewerkschaften. Die Aleba hat z.B. eine Broschüre mit Beispielen; danach sollten keine Fragen mehr offen sein.


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Sunshine2
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18 Jahren  ago  

Hi, sehr zu meiner Scham habe ich erst im August 2006 die Steuererklaerung fuer 2005 gemacht und hatte lediglich eine Aufforderung im Juli erhalten. Ich habe aber noch keine Bestaetigung, ob ich Geld nachzahlen muss oder noch etwas zurueckerstattet bekomme. Hier halte ich mich ans Prinzip: "Schlafende Hunde sollte man nicht wecken.."

Gruesse Sunshine2


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parasol
34 Messages

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18 Jahren  ago  

<<Fristüberschreitungen ... werden grundsätzlich nicht sanktioniert.>>

das ist nicht ganz richtig. wer sehr lange wartet, bekommt eine aufforderung, die erklärung bis zu einem gewissen zeitpunkt abzugeben (ich glaube anfang dezember). wer sie erst danach abgibt, muß 50€ strafe zahlen. wenn man noch länger wartet, wird die strafe wesentlich höher und es kann ein zwangsgeld festgesetzt werden.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Wenn die Steuerverwaltung in einem bestimmten Fall das Gesetz nicht anwendet, heißt das nicht, dass es nicht gilt. Der sichere Weg ist der, formell um Aufschub zu bitten.