logo site
icon recherche
INFO FLASH
Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Lohnrückstände  

Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo... Nach dem ich zum 15.10. gekündigt wurde, forderte ich von meinem Arbeitgeber noch die offenen Lohnzahlungen von September ein... Dieser weigert sich diese zu Zahlen und behauptet mir diese bereits gezahlt zu haben... Kann an Hand von Lohnzetteln und Kontoauszügen nachweisen, das ich dieses Geld nie bekommen habe. Nun war ich beim Anwalt, der überprüfte dies und stellte wie zu erwarten ebenfalls diesen Rückstand fest. Nur kann er aus Deutschland nichts tun... Nun meine Frage: Da ich ja z.Zt Mittellos bin und mein erstes kärgliche ALG aus Deutschland bekomme (Wohnsitz in Deutschland) würde ich gerne wissen, wo man sich in Luxemburg beraten lassen kann (kostenlos) bzw. wer da was Prüfen und einleiten kann. Bin nicht in der Gewerkschaft... Es Eilt... Danke


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Du musst eine Zahlungsaufforderung zusenden und einen Zahlungstermin für die betreffende Summe setzen bzw. einen Mahnbescheid veranlassen.

(7) Wie bekommen Sie Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt? Wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht zahlt Wenn ein Schuldner nicht zahlt http://www.euroluxembourg.lu/Arbeitsrecht.html


Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

Dank Dir.... Wer mich da mal schlau machen... Aber eine Fristsetzung schockt meinen Ex-Arbeitgeber wenig... Mir wurde gesagt die Inspecteur der Travaille würde da auch was unternehmen... hat da jemand Erfahrung mit ??


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Es geht hierbei weniger darum, dass Dein AG beeindruckt wird, sondern dass Du formell Deine Rechte geltend machst. Also Einschreiben per Rückschein. Und dann notfalls, falls Eindruck nicht erreicht wird, Gerichtsvollzieher (Huissier) einschalten. Du kannst natürlich sofort zu Huissier oder Anwalt gehen. Aber dann hast Du erst einmal Kosten, die Du selber vorlegen musst (falls keine Rechtsschutzversicherung).

Versuch erst mal das Einschreiben, das ist billiger, und wenn es nicht ausreicht, so schadet es nicht, sondern verbessert Deine Position.

Denk auch daran, dass Du Deine Ansprüche ggf. vor Gericht beweisen musst (Belege, Dokumente, Zeugen,...).


Profilbild von
Soleil
505 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

den anwalt muss er in .lu eh selbst zahlen. wenn sein anspruch gerichtlich freigegeben wird, also gerichtlich ok ist, geht der huissier zu lasten des schuldners.

sun


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Agence Luxembourg 3, rue des Primeurs L-2361 Strassen Tel. 478-6210

Agence Esch-sur-Alzette 68, rue de Luxembourg L-4221 Esch-sur-Alzette Tel. 54 36 54 – 1

Agence Diekirch 16, rue Jean l’Aveugle L-9208 Diekirch Tel. 80 20 56 – 1

Nationale Hotline: 478-6145


Profilbild von
maude51
3 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

HALLO. ITM HAT MIR GEHOLFEN MEIN GELD VON MEINEM ARBEITGEBER ZU BEKOMMEN. VIEL GLUECK.