Hallo... Nach dem ich zum 15.10. gekündigt wurde, forderte ich von meinem Arbeitgeber noch die offenen Lohnzahlungen von September ein... Dieser weigert sich diese zu Zahlen und behauptet mir diese bereits gezahlt zu haben... Kann an Hand von Lohnzetteln und Kontoauszügen nachweisen, das ich dieses Geld nie bekommen habe. Nun war ich beim Anwalt, der überprüfte dies und stellte wie zu erwarten ebenfalls diesen Rückstand fest. Nur kann er aus Deutschland nichts tun... Nun meine Frage: Da ich ja z.Zt Mittellos bin und mein erstes kärgliche ALG aus Deutschland bekomme (Wohnsitz in Deutschland) würde ich gerne wissen, wo man sich in Luxemburg beraten lassen kann (kostenlos) bzw. wer da was Prüfen und einleiten kann. Bin nicht in der Gewerkschaft... Es Eilt... Danke
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Du musst eine Zahlungsaufforderung zusenden und einen Zahlungstermin für die betreffende Summe setzen bzw. einen Mahnbescheid veranlassen.
(7) Wie bekommen Sie Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt? Wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht zahlt Wenn ein Schuldner nicht zahlt http://www.euroluxembourg.lu/Arbeitsrecht.html
Es geht hierbei weniger darum, dass Dein AG beeindruckt wird, sondern dass Du formell Deine Rechte geltend machst. Also Einschreiben per Rückschein. Und dann notfalls, falls Eindruck nicht erreicht wird, Gerichtsvollzieher (Huissier) einschalten. Du kannst natürlich sofort zu Huissier oder Anwalt gehen. Aber dann hast Du erst einmal Kosten, die Du selber vorlegen musst (falls keine Rechtsschutzversicherung).
Versuch erst mal das Einschreiben, das ist billiger, und wenn es nicht ausreicht, so schadet es nicht, sondern verbessert Deine Position.
Denk auch daran, dass Du Deine Ansprüche ggf. vor Gericht beweisen musst (Belege, Dokumente, Zeugen,...).