Arbeite in L wohne in D. Nachdem ich von einem deutschen Arzt krankgeschrieben bin frage ich mich wie sieht es mit der Lohnfortzahlung aus. Kann mir jemand eine Auskunft geben ?? Danke
Ein Arbeiter bekommt vom 1. Tag seiner Arbeitsunfähigkeit an Krankengfeld von der CMO. Ein Angestellter erhält kraft Gesetz für den Monat, da er krank wird, und die darauf folgenden 3 Monate sein Gehalt vom Arbeitgeber weiter bezahlt. Krankengeld von der CMEP wird erst ab dem 1. Tag des 4. Monats gezahlt. (nach Guy Castegnaro, Droit du Travail, p. 74)
Das vom AN beigebrachte ärztliche Attest begründet nicht mehr als eine einfache Annahme (p. 73). Der AG kann es anfechten und den AN verpflichten, zu einer weiteren ärztlichen Untersuchung zu gehen. Es genügt nicht, dass lediglich der Kontrollarzt die Arbeitsfähigkeit feststellt.
Während der AN krank geschrieben ist, darf er nicht gekündigt werden.
Indessen ist häufiges Fehlen wegen Krankheit ein zulässiger Kündigungsgrund, wenn belegt wird, dass dadurch der betriebliche Ablauf erheblich gestört wird.