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Forum / Allgemeines

Lohnersatz im Mutterschutz  

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strahlerchen
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17 Jahren  ago  

Hallo alle zusammen, in Luxemburg gibt es ja einen "Lohnersatz", wenn man ein Kind bekommt. Sind so ca. EUR 1700 im Monet, soviel ich weiß, über einen gewissen Zeitraum. Mich würde nun interessieren, wie lange man in Lux. bzw. bei dem ein und selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein muß, um in den Genuß dieser Zahlungen zu kommen.

Vielleicht weiß ja auch jemand, wo ich diese Regelungen auf Deutsch (!) nachlesen kann....

Merci und liebe Grüße!


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yurra
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17 Jahren  ago  

Du musst in den 12 Monaten vor Antritt des Mutterschaftsurlaubes während mindestens 6 Monaten bei der "Sécurité Sociale" angemeldet wesen sein.

Hab leider keine Infos auf Deutsch gefunden. Vielleicht findest du aber eine gute Seele die dir beim Übersetzen behilflich sein kann: http://www.cepl.lu/ceplweb/brochures-2004/quest-reponses/10.pdf


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piyasa
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17 Jahren  ago  

Der "Lohnersatz" wird nicht während dem Mutterschaftsurlaub, sondern während dem Erziehungsurlaub "congé parental" gezahlt, Der Mutterschaftsurlaub "congté maternité" beginnt 2 monate vor Entbindungstermin und endet 2 monate danach. Während dem Mutterschaftsurlaub gibt es das volle Gehalt.


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yurra
175 Messages

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17 Jahren  ago  

Während des Mutterschaftsurlaubs wird kein Gehalt gezahlt, sondern ein Lohnersatz von der Krankenkasse.


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piyasa
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17 Jahren  ago  

Ich meinte auch das man eine Zahlung in Höhe des vollen Gehaltes erhält. Natürlich ist das keine normale Gehaltszahlung vom AG. Und die Zahlung im congé parental erhält man 6 Monate bei Vollzeitelternurlaub und 12 Monate bei Teilzeitelternurlaub.


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yurra
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17 Jahren  ago  

Richtig. Die Zahlung ist jedoch nach oben begrenzt (5x der Mindestlohn).


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hase6
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17 Jahren  ago  

Wie wird der Lohnersatz denn berechnet? In meinem Fall habe ich bspw. von 01 bis 08/2009 100% Lohn erhalten und von 10/2009 bis 02/2010 nur 80%. Meinem Arbeitgeber ging es wirtschaftlich schlecht und deshalb habe ich eine auf ein halbes Jahr begrenzte Arbeitszeitreduzierung auf 80% vereinbart. Das war bevor ich schwanger wurde ... ab 1.03.2010 bekomme ich normales Gehalt und gehe am 25.05. in Mutterschutz. Muss ich selbst eine Lohnbescheinigung oder Kopie der Lohnsteuerkarte irgendwo abgeben? Oder läuft das automatisch und was werde ich bekommen ... die 100% oder einen Durchschnittswert ...

Hoffe irgendjemand blickt da durch 😉


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LaLa1
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17 Jahren  ago  

Ja das stimmt, sie ist für alle gleich und um die 1.700 € bei Vollzeit http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=52