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Forum / Allgemeines

Leistungen bei/ nach Schwangerschaft  

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Maja2
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18 Jahren  ago  

Hallo! Meine Freundin ist im zweiten Monat schwanger und will noch etwas warten bis sie dies ihrem Arbeitgeber mitteilt. Nun hat sie aber gehört das man vor der Schwangerschaft 1Jahr beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet haben muss um Leistungen :"einen bezahlten Mutterschaftsurlaub" in Anspruch nehmen zu können. Sie arbeitet aber erst seit 10 Monaten dort. Wisst ihr etwas beruhigendes für sie?


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Zur Beruhigung kann ich sagen, dass das mit den 12 Monaten so nicht stimmt.

"Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub sind der Einhaltung der obligatorischen Anwartschaftszeit von mindestens sechs Monaten während der 12 Monate vor dem Beginn des Mutterschaftsurlaubs untergeordnet."

heißt es in der CMEP-Broschüre " Die Cmep im Dienst der Familie", http://www.cmep.lu/multilang/brochures/Famille_A4_de.pdf die man sich als pdf-Datei herunterladen kann (Acrobat rweader vorausgesetzt), oder zusenden lassen kann.

Auf Deutsch heißt obiges Zitat: Anspruch auf Leistung von Mutterschaftsgeld (in Höhe des Krankengeldanspruchs der betreffenden versicherten) hat, wer innerhalb der zurückliegenden 12 Monate mindestens 6 Monate bei einer Luxemburger Kasse pflichtversicert war.

Achtung: Der "Congé prénatal" beginnt 8 Wochen vor dem vom Arzt vorausberechneten Niederkunftstermin.


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luxlex
544 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo...

Eine schwangere Frau muß ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft innerhalb einer gewissen Frist mitteilen (ich glaube innerhalb von 3 Monaten). Ich würd mich in jedem Fall genauer informieren um kein Risiko einzugehen.

Ich glaube mit deiner Frage zu "einem bezahlten Mutterschaftsurlaub" spielst du nicht auf den Mutterschaftsurlaub sondern auf den Elternurlaub (congé parental) an. Da gibt es tatsächlich die Regelung vom einem Jahr... jedoch gillt dieses Jahr zum Zeitpunkt vom Antritt des Elternurlaubs... also Empfängnis + 40 Wochen = Geburt + 8-12 Wochen Mutterschaftsurlaub nach der Geburt = 52 Wochen = 1 Jahr. Dies soll wohl verhindern, dass eine Frau sich, nachdem der Schwangerschaftstest positiv war, nur einstellen lässt um dann das Elterngeld zu kassieren...


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Maja2
2 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo Meffo und luxlex! Vielen Dank für diese Infos. Denke damit wird ihr ein Stein vom Herzen. Wünsche euch noch ein schönes WE! Gruss Maja 2