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Forum / Allgemeines

Lebensgemeinschaft = weniger Steuern?  

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EddieIrvine79
392 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo,

bei uns im Buero geistert das Geruecht ueber ein neues Gesetz, dass besagt, dass man als als Mitglied einer Lebensgemeinschaft die gleichen Steuern zahlt wie ein Ehepaar. Man muesste lediglich eine Bescheinigung vorlegen, die belegt, dass man in einer Lebensgemeinschaft lebt...

Habt Ihr auch schon davon gehoert?


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Soleil
505 Messages

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17 Jahren  ago  

och wie cool.... gips das?


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zacke81
28 Messages

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17 Jahren  ago  

Hey,

ja das gibts, man(n) und Frau, muessen nachweisen koennen dass Sie während dem gesammten Steuerjahr zusammengelbt haben,Meldebescheinigung der Gemeinde, dann gibts Geld vom staat zurück! am ende des Jahres. Die Bescheinigung muss jedes Jehr neu eingereicht werden, und muss von beiden Seiten angefragt werden.

zacke


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Sandy
948 Messages

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17 Jahren  ago  

Hey Zacke81, ist nicht dein Ernst, oder? Falls doch, hast du das schon mal gemacht? Wie sieht es aus, wenn nur einer der beiden in Luxembourg arbeitet und der andere nicht? Reicht es aus, nur die Meldebescheinigungen einzureichen oder muß ich das zusammen mit der Steuererklärung in Luxembourg machen? Danke schon mal vorab für die Infos. Sandy (mit Dollarzeichen in den Augen)


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zacke81
28 Messages

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17 Jahren  ago  

Hey, nee gemacht habe ich das noch nicht, da das erst ab dem Steuerjahr 2008geht :), Die Meldebescheinigung muss mit der Steuerklärung eingereicht werden. wenn einer der beiden in D arbeitet, wuerde ich sagen das die Berechnung, nach der Steuerklasse 2 fuer den aus L, und eben die respektive Steuerklasse fuer den Arbeiter aus D zaehlt. (aber ohne Gewaehr). Wie bei einem verheirateten Paar. zacke


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Sandy
948 Messages

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17 Jahren  ago  

danke Zacke


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EddieIrvine79
392 Messages

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17 Jahren  ago  

Was wird denn in Luxemburg darunter verstanden? Mehr als zusammen wohnen kann man doch nicht, oder?


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zacke81
28 Messages

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17 Jahren  ago  

Gemeinsam und waehrend des gesammten Steuerjahres auf einer adresse gemeldet/wohnhaft sein. Sonst waehr es ja zu einfach:)


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EddieIrvine79
392 Messages

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17 Jahren  ago  

Und was ist, wenn man waehrend des Jahres zusammen umzieht? Braucht man dann 4 Bescheinigungen (2 fuer Mann, 2 fuer Frau)?


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Die Partnerschaft muss (ähnlich wie eine Ehe unter Personen heterogenen Geschlechts) nach dem einschlägigen Luxemburger Gesetz standesamtlich eingetragen sein (setzt in der Regel einen schriftlichen Vertrag voraus); bzw. nach diesem vergleichbaren ausländischen Regelungen, wenn die Partnerschaft im Ausland geschlossen worden ist.

Also nichts da mit "wilder Ehe"!!!


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EddieIrvine79
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17 Jahren  ago  

Und wie kann man als Deutscher sowas nachweisen?


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zacke81
28 Messages

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17 Jahren  ago  

http://www.impotsdirects.public.lu/legislation/legi07/Loi_du_21_d__cembre_2007.pdf, SEITE 3965 ist zwar auf franzoesich, aber es erklàrt das Gesetz!


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EddieIrvine79
392 Messages

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17 Jahren  ago  

Hm, bin des Franzoesischen leider noch nicht maechtig 😉


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Sandy
948 Messages

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17 Jahren  ago  

Schade


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EddieIrvine79
392 Messages

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17 Jahren  ago  

Sehr geistreicher Beitrag.