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Forum / Allgemeines

Lebensbescheinigung der Luxembourgischen Rentenversicherung  

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paul49
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10 Jahren  ago  

Hallo, ich beziehe als ehemaliger Grenzgänger neben meiner deutschen Alters-Rente eine luxemburgische Alters-Rente seit letztem Jahr. Verständlicherweise hätten die Luxemburger jetzt gerne eine amtliche Bestätigung, das ich noch am Leben bin. Unverständlich jedoch das man im gleichen Fragebogen danach fragt: "Haben Sie seit Zuerkennung Ihrer Pension wieder eine lohnbringende, oder selbstständige Beschäftigung aufgenommen." Kann mir jemand den ( Hinter) Sinn dieser Frage, deren Beantwortung unterschrieben werden muß, erklären? Nach allen meinen Erkenntnisse darf man als Alterspensionär soviel dazuverdienen wie man möchte, ohne Einbußen an den Pensionszahlungen?? Für eine sachkundige Antwort wäre ich sehr dankbar.


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

guckst du hier: http://www.cnap.lu/accueil/informationen-in-deutscher-sprache/[/url]

dort Informationsbroschüren aufklappen hier Alterspension in Luxembourg dort Seite 11 Kurzfassung: nur ein Drittel des Mindestlohns ist gestattet


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henkel12
248 Messages

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10 Jahren  ago  

@ grenz2011: genau da steht in Kapitel 5, dass es bei normaler Alterspension keine Einschränkungen gibt.


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Juergen1964
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10 Jahren  ago  

Hallo,

ist warscheinlich ein Standert Formular!

Hab den Brief auf diese Fragestellung auch bekommen, nur ich erhalte Wartegeld und da wird ja anders gerechnet.


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info
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10 Jahren  ago  

Wenn man arbeitet ändert sich der Steuersatz auf die Rente aus Luxemburg, daher könnte der Wind wehen.


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franz2
257 Messages

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10 Jahren  ago  

Der Grund ist wohl, dass man hier ab 57 Jahren in Frühpension gehen kann, und das zu vollen Rentenbezügen. Bedingung ist, dass man nicht zuviel dazu verdient. Die Details hierzu sind im guichet.lu zu finden. Ab 65 Jahren gibt es aber kein Nebeneinkommenslimit mehr. Wenn das Dein Fall ist, dann kannst Du ruhig "zugeben", dass Du nebenbei auch Einkommen hast.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 698 Messages

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10 Jahren  ago  

Und die erste Frag: die lux. Rentenkasse will die Lebensbescheinigung nur um den Nachweis zu erhalten, dass du noch lebst. Nicht dass sie weiterhin Rente zahlen....falls jemand verstorben ist. Mit Rente und Zusatzverdienst ...siehe oben


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EugeneHit
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10 Jahren  ago  

Wir haben ein Reisemobil und sind viel unterwegs. Sind aber gezwungen im Juli/August in der Heimatgemeinde zu sein weil Luxemburg keine andere Gemeinde und schon gar keine Behörde in Europa akzeptiert. Hat noch jemand dieses Problem?

Gruß Roswitha Widmer


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EugeneHit
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10 Jahren  ago  

Danke Hubertherz, das machen wir dann auch so. Das hat mir sehr geholfen.