Hallo, ich beziehe als ehemaliger Grenzgänger neben meiner deutschen Alters-Rente eine luxemburgische Alters-Rente seit letztem Jahr. Verständlicherweise hätten die Luxemburger jetzt gerne eine amtliche Bestätigung, das ich noch am Leben bin. Unverständlich jedoch das man im gleichen Fragebogen danach fragt: "Haben Sie seit Zuerkennung Ihrer Pension wieder eine lohnbringende, oder selbstständige Beschäftigung aufgenommen." Kann mir jemand den ( Hinter) Sinn dieser Frage, deren Beantwortung unterschrieben werden muß, erklären? Nach allen meinen Erkenntnisse darf man als Alterspensionär soviel dazuverdienen wie man möchte, ohne Einbußen an den Pensionszahlungen?? Für eine sachkundige Antwort wäre ich sehr dankbar.
guckst du hier: http://www.cnap.lu/accueil/informationen-in-deutscher-sprache/[/url]
dort Informationsbroschüren aufklappen hier Alterspension in Luxembourg dort Seite 11 Kurzfassung: nur ein Drittel des Mindestlohns ist gestattet
Der Grund ist wohl, dass man hier ab 57 Jahren in Frühpension gehen kann, und das zu vollen Rentenbezügen. Bedingung ist, dass man nicht zuviel dazu verdient. Die Details hierzu sind im guichet.lu zu finden. Ab 65 Jahren gibt es aber kein Nebeneinkommenslimit mehr. Wenn das Dein Fall ist, dann kannst Du ruhig "zugeben", dass Du nebenbei auch Einkommen hast.