Weiss jemand, ob und wie ich einen privaten Laptop in der Einkommenssteuererklärung absetzen kann und welche Belege ich beischaffen muss? Muss ich evtl. irgendwie nachweisen, zu welchem Anteil ich das Teil beruflich nutze? Zu welchem Anteil kann der Rechner dann abgesetzt werden und wie macht man das konkret in der Steuererklärung? Vielleicht gibt´s ja eine einfache Lösung oder eine Website mit Infos... Vielen Dank für jegliche Info bereits vorab Peter
es muß schon aus der beruflichen Tätigkeit hervorgehen, dass ein Laptop beruflich genutzt wird. Wenn dies gegeben ist, ist noch zu klären, in welchem Umfang der Laptop beruflich und in welchem Umfang der Laptop privat genutzt wird. Der berufliche Anteil kann dann bei der Einkommensteuererlärung sowohl in D als auch in L angesetzt werden. Ein schriftliche Nachweis des Arbeitgebers ist dabei immer behilflich. IN Zeil 49 auf Seite 3 der Einkommensteuererklärung können solche Werbungskosten eingetragen werden (Anlage dazu erstellen!).
Bei beruflich/privater Nutzung gibt es das Problem des Aufteilungsverbots, http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&edito_id=703