Hallo, meine Frau hat heute ihre neue KV-Karte(Gesundheitskarte DAK) bekommen, da sie jetzt den Status einer Grenzgängerin hat. Diese Karte unterscheidet sich rein äusserlich in nichts von ihrer alten Karte ( keine Kennziffer für Grenzgänger z.B.).Ist das o.K?? Muss ich als Familienversicherter weiterhin mit meiner Gesundheitskarte in Verbindung mit dem Formular"Behandlungsausweis Auslandsabkommen" zum Arzt gehen?? Kann mir jemand dazu etwas sagen?? Dank im voraus
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Grenzgänger mit deutscher KV-Karte sind eher im Vorteil, weil der Arzt sich dann viel leichter tut, etwas zu verschreiben. Die Kosten werden nämlich nicht seinem Budget belastet, da sie ja auch nicht durch die deutsche KV gezahlt werden, sondern am Ende die Lux. KV alles bezahlt. Die deutsche KV leitet die Kosten einfach nur weiter, auch wenn die deutschen Regeln angewandt werden. Es kann also auch sein, dass man in Lux. eine Leistung teilweise erstattet bekommt, die in D nicht erstattet wird. Aber du hast ja immer die freie Wahl ob du nach Lux. oder D zum Arzt gehst.