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Forum / Allgemeines

KV Grenzgänger  

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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Weder flasch noch falsch.

Jeder, der in Luxemburg beschäftigt ist (und selbst Selbständige), werden bei der Sozialversicherung in Luxmeburg Pflichtmitglied (Anmeldung www.ccss.lu; bei unselbständig beschäftigten macht das der Arbeitgeber).

Das andere betrifft die Frage, wei die Sachlesitungen, die im Wohnland (also D) bezogen werden, bei der Lxumeburger Kasse abgerechnet werden. Direkt durch Einreichung der bezahlten Rechnungen; oder vermittels einer ausgewählten dt. Krankenkasse.

Im Regelfall klappt das sogar.


Profilbild von member_10_year
Cara
128 Messages

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18 Jahren  ago  

Habe nochmals mehrere Fragen dazu:

1. Wenn ich einmal in D bei einer KV ein E106 Formular eingereicht habe, kann ich diese deutsche KV dann später auch wechseln? Falls ja, gibt es dafür einen bestimmten Zeitraum?

2. Welches ist die beste KV in D, wenn man die freie Wahl hat?

3. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man die Arztrechnungen aus D direkt bei der luxemburg. KV einreichen?

4. Ist man dann in D privat versichert und bleibt man dann evtl. auf diesem höheren Kostensatz sitzen?