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Dieselkraftstoff wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Kurzzeitverträge  

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caruso
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22 Jahren  ago  

Kann mir jemand sagen, ab wann ein befristeter Vertrag in einen unbefristeten Vertrag übergeht ?. D.h. ähnlich wie in Deutschland, der AG kann nicht ewig einen AN mit befristeten Verträgen beschäftigen. Für Hilfe wäre ich dankbar.


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Meffo
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22 Jahren  ago  

Ein befristeter Vertrag geht nicht über, sondern er läuft aus. Jedoch kann ein Vertrag maximal auf 2 Jahre befristet werden. M.a.W.: Wenn ein befristeter Vertrag nach 2 Jahre fortgesetzt wird, ist er damit in einen unbefristeten übergegangen. Das heißt praktisch: Wenn dem Arbeitbeber nicht aufgefallen wäre bzw. wenn er nichts dagegen hat, dann kommt der Arbeitnehmer den 2 Jahre * 1. Tag zur Arbeit. Wird die Arbeitsleistung nicht vom AG abgelehnt, dann ist der Vertrag in unbefristeten "übergegangen". Im Übrigen: Die Befristung eines Vertrags its nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Liegen keine besonderen Voraussetzungen vor (.d.h ist es ein regulärer Arbeitsplatz), dann ist die Befristung nicht rechtens. Dann liegt von vornherein ein unbefristeter Vertrag vor. Stimmt der Arbeitgeber nicht mit dieser Interpretation überein, so bleiben nur jursitsiche Schritte übrig (mit ggf. Konsequenzen, dass der Arbeitgeber mit einer Abfindung den Arbeitsvertrag löst!).


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caruso
40 Messages

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22 Jahren  ago  

vielen dank meffo. kann ich hier weitere informationen irgendwo nachlesen ? speziell geht es um eine frau, die in mutterschaft war und von ihrem ag "gebeten" wurde zu kündigen, daraufhin wurde ihr ein befristeter halbtagsvertrag von einem jahr angeboten, der jetzt nochmal drei weitere monate verlängert wurde. zur zeit wieder verhandlung wegen erneuter drei, bzw. sechs montsverlängerung - mir scheint dies einen höchst fragwürdige praxis zu sein.


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Meffo
7079 Messages

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22 Jahren  ago  

Ich halte dies gleichfalls für eine elende Praxis, dessen sich aber leider immer weniger Unternehmen schämen. Leider immer mehr auch in Luxemburg, wobei es oft dieselben Arbeitgeber in Deutschland und Luxemburg sind, die eine solche Praxis pflegen wenn nicht sogar perfektionieren. Beim angesprochenen Fall ist grundsätzlich von Bedeutung, von welchem Typ denn der ursprüngliche Arbeitsvertrag gewesen ist (unbefristet / befristet?). Strategisch ungünstig ist auf jeden Fall, wenn der Arbeitnehmer selbst die Kündigung ausspricht, selbst wenn er etwas dafür versprochen bekommt. Tödlich für den AN geradezu, wenn der AN in Luxemburg wohnt – denn er verliert bei eigener Kündigung jeden Anspruch auf das Luxemburger Arbeitslosengeld.

So wie sich die geschilderte Story anhört, ist vermutlich das Kind schon in den Brunnen gefallen, d.h. die Anspruchslage des AN nach dem Arbeitsrecht hat sich vermutlich wesentlich verschlechtert. Wenn das Maximum eines befristeten Vertrags (= 2 Jahre) erreicht sein wird, darf man wohl demnächst auf die definitive Nichtverlängerung durch den AG rechnen (denn das ist das "Schach!" und "Matt!" in diesem Spielchen!). Günstiger allerdings stellte sich die Sachlage dar, falls diese 2 Jahre insgesamt schon überschritten wären … Dazu siehe den Beitrag: „Arbeitsvertrag, Typisches“, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=51 Wie man bei der Argumentation schon sieht, kommt es hier doch sehr auf die Details und Terminierungen an. Und selbst wenn der AN nach dem Luxemburger Arbeitsrecht im Recht sein sollte, ist es noch etwas anderes, sein Recht auch zu bekommen. Wer zu schnell auf Anwalt und Gericht setzt, ist oft noch schneller seinen Arbeitsplatz los. Wohl dem, der hier noch Personaldelegierte oder Gewerkschaften einsetzen kann. Ein solch geduldiges Vorgehen führt oft eher im Erfolg, zumal es in keinem längerfristigen Unternehmerinteresse sein kann, immer nur die billigsten und schlechtesten Arbeitskräfte einzusetzen bzw. eine hohe Personalfluktuation zu verkraften.