kann mir jemand sagen, in welchem abstand man als grenzgänger einen anspruch auf eine kur hat. in deutschland ja alle 3 jahre, mir hat jemand gesagt, hier in luxembourg sei das bereits nach 2 jahren. ich wurde letztes jahr in kur geschickt und mein arzt meint, es wäre gut, wenn ich nächstes jahr wieder eine in anspruch nehmen würde. wer kann mir da weiterhelfen!