Auch zu diesem Thema habe ich leider keine ausführlichen Informationen hier im Forum gefunden.
Also: Von der LVA wurde einem Freund, der in lux. arbeitet, eine Kur genehmigt. So jetzt kommts: muss die luxemburgische Kasse bezahlen oder muss die LVA den Ausfall bzw. Krankheit bezahlen?
Vielen Dank schon mal im voraus