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Forum / Allgemeines

Kündigungsschutz bei Firmenübernahme  

Profilbild von
Frida
2 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo,

unser Betrieb mit 18 Mitarbeitern (Arbeiter u. Angestellte) wurde von einem anderen Betrieb übernommen/gekauft. Ich habe gehört, dass bei Firmenübernahme ein 2-jähriger Kündigungsschutz für die übernommenen Mitarbeiter besteht. Ist dem so? Wenn ja, wo kann ich es nachlesen oder Info erhalten? Danke für eure Nachricht.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Bestimmte Kollektivverträge wie bei den Banken untersagen auf zwei Jahre nach einer Unternehmensübertragung jede Kündigung oder Abänderung der Arbeitsverträge im Hinblick auf eine Restrukturierung. Allgemein gesehen gelten auch nach einem Unternehmensübergang in Folge Verkauf die zuvor abgeschlossenen Arbeits- und/oder Kollektivverträge auch weiterhin fort. Das heißt, der Beschäftigte hat bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber die Möglichkeit Einspruch zu erheben wegen missbräuchlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auch dann, wenn der Arbeitsvertrag in einer wesentlichen Bestimmung zu seinen Ungunsten abgeändert wird. [Guy Castegnaro, Droit du Travail, S. 146 ff., Le Transfert de l’Entreprise et la Continuation du Contrat de Travail]