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Kündigungsschutz bei befri. Arbeitsvertrag in Schwangerschaft  

Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

meine Freundin arbeitet in Luxemburg (seit einem Jahr) und hat einen befristeten Arbeitsvertrag, auf den noch eine Verlängerung folgen kann (ab März diesen Jahres), bevor sie dann einen Festvertrag bekommen könnte.

Wie sieht es nun mit dem Kündigungsschutz aus, wenn sie ihren Arbeitgeber davon informiert (mal abgesehen davon, dass sie es sowieso muss). Hat sie auch innerhalb eines befr. Arbeitsvertrages einen Kündigungsschutz als werdende Mutter?

Wäre schön, wenn jemand konkrete Informationen dazu hätte und/oder einen Link zu einer Website/Gesetzestexten, die uns dabei weiterhelfen könnten.

Danke!!

Grüße, BuBo


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Einschlägige Texte sind die folgenden, wo auch auf das gesetz verwiesen wird,

Schwanger in Luxemburg, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=338

Mutterschutz und -urlaub, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=445

Den Gesetzestext gibt es auch in einer Broschüre bei www.ak-l.lu, auch downloadbar.

Von Kündigungsschutz kann man eigentlich bei einem befristeten Vertrag nicht sprechen; da dieser ja definitionsgemäß auf eine bestimmte Frist abgeschlossen ist und gar nicht gekündigt werden braucht oder kann. (Eine andere grundsätzlichge Frage ist die, ob der Vertrag zu Recht nur befristet abgeschlossen worden ist. Dies sollte man überprüfen, falls es zu einem Streit kommt!) Ich würde indes annehmen, dass bei Schwangerschaft sich der Ablauf des befristeten Vertrags entsprechend verschiebt (bin mir aber hier nicht 100%ig sicher). Die Schwangerschaft sollte aber unbedingt dem Arbeitgeber rechtzeitig gemeldet werden, weil man sonst die entsprechenden Rechte nicht beanspruchen kann.


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

Meine Nachforschungen auf diesem Gebiet sind recht unbefriedigend.

Guy Castegnaro [Guy Castegnaro, Droit du Travail] sagt auf S. 141, dass das Verbot der Kündigung nicht hindert, dass ein befristeter Vertrag zum vereinbarten Termin ausläuft.

Andererseits heißt es beim Probearbeitsverhältnis (S. 35 f.), dass während der Schwangerschaft Kündigungsschutz besteht und hernach das Probearbeitsverhältnis entsprechend der verbliebenen Zeitdauer verlängert wird. Aber das gilt wohl nur bei unbefristeten Verträgen.

Das Gesetz zur Schwangerschaft besagt, dass der AG verpflichtet ist, die erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmerin auf den Arbeitsplatz aufrechtzuerhalten („Maintien des droits“, S. 136). Siehe dazu ebenso den Artikel „Mutterschutz und –urlaub“, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=445

Daraus allein lässt sich wohl nicht einen Anspruch auf Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags ableiten. Dazu könnten eher Absichtserklärungen des AG, vergleichbare Fälle oder die Typik des Arbeitsplatzes (normal oder befristeter Arbeitseinsatz) herangezogen werden.