Hallo, ich arbeite in Luxemburg und bin zur Zeit in Erziehungszeit (Vollzeit) und weiß noch nicht genau, ob ich danach wieder arbeiten gehen kann. Weiß einer, wie die Kündigungsfristen während der Elternzeit sind? Sind das die normalen gesetzl. bzw. tariflichen? Habe schon versucht über Internet etwas zu erfahren - erfolglos!! Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!!
Anders als beim „Congé de maternité“ schweigt sich das Gesetz zum Elternurlaub aus in der Frage über eine besondere Kündigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer nach Ablauf des Urlaubs. Man kann das dann nur so verstehen, dass der AN nach dem Elternurlaub zur Arbeit wieder antreten muss. Hernach stehen ihm die normalen Kündigungsfristen zur Verfügung. Dessen ungeachtet verbleibt jedoch immer noch die Möglichkeit, dass sich AG und AN auf eine besondere Abmachung einigen. [nach CEPL, „Le congé parental“, 4. Aufl. S. 34 f ]
na ja, das kann man sehen wie man will...so toll war ihre morning show jedenfalls nicht...eher zum einschlafen.
falls du immer noch nen job dort willst, ich würde einfach mal die unterlagen hinschicken, im moment sind da recht wenig leute und viele praktikanten. dass kann auf dauer nicht genug sein.