Bonjour allerseits, ich habe aus gegebenem Anlass eine wichtige Frage: welche Kündigungsfrist muß ich für meine Kündigung einhalten, wenn ich mit einem befristeten Arbeitsvertrag (Jahresvertrag) in Luxembourg beschäftigt bin? Wäre toll, wenn mir jemand eine fundierte Auskunft geben könnte! Danke im voraus, seki
INFO FLASH
Diesel wird in Luxemburg teurer
Hallo Seki,
meines Wissens nach gibt es für einen befristeten Vertrag keine Kündigungsfrist, da dieser IMMER bis zum Ende eingehalten werden muss (von beiden Seiten). Du kannst also nur versuchen, dich in gegenseitigem Einvernehmen von deinem Arbeitgeber zu trennen, hast aber keinen Anspruch darauf.
Gruss,
Obiwan
Ruhig blut!!! Da bei unbefristete AV unter 5 Jahren eine KF von 1 M für den AN und 2 M für den AG gilt ist das für einen befristete Vertrag ja auch das Minimum. Ferner gilt: Die Anzahl der als Probezeit vereinbarten Wochen ist die Kündigungsfrist in TAGEN!! Also z.b. bei 3 Wochen Probezeit nur 3 Tage;) So ist das Gesetz!
Leider gelten die Kündigungsfristen nur für unbefristete Verträge; befristete Verträge haben (ausser der Probezeit) keine Kündigungsfrist. Deshalb ist in unbefristeten Verträgen auch keine Kündigungsfrist genannt (ausser der Probezeit). Eine Vereinbarung einer Kündigungsfrist in einem unbefristteten Vertrag gilt als nicht getroffen!! (so ist es mir jedenfalls passiert)