Hallo, wer von Euch kennt sich mit Kündigungsfristen aus? Ich möchte meine Stelle nach 5 Jahren kündigen und bin mir nicht sicher ob es ein oder zwei Monate Kündigungsfrist sind. Bei welcher Behörde kann ich das evtl. nachfragen? Danke
Normalerweise unter http://www.itm.etat.lu/ Aber es scheint so, als ob die Behörde auf ihrer Website gerade einen Kursus in Apache Webserver absolviert.
(les délais de préavis légaux)
Beschäftigungszeit 0 bis 4 Jahre - Kündigung (licenciement) durch den Arbeitgeber: 2 Monate, durch den Arbeitnehmer (Démission du salarié) 1 Monat;
Beschäftigungszeit 5 bis 9 Jahre - Kündigung (licenciement) durch den Arbeitgeber: 4 Monate, durch den Arbeitnehmer (Démission du salarié) 2 Monate;
Beschäftigungszeit über 10 Jahre - Kündigung (licenciement) durch den Arbeitgeber: 6 Monate, durch den Arbeitnehmer (Démission du salarié) 3 Monate.
Falls der Beschäftigte über 5 Jahre bei demselben Arbeitgeber mit unter 20 Beschäftigten beschäftigt ist, kann der Arbeitgeber auf einer Verlängerung der Kündigungsfrist bestehen.
Wenn das Kündigungsschreiben oder das Entlassbegehren (démission) vor dem 15. ausgehändigt wird, beginnt die Kündigungsfrist ab dem 15. zu laufen. Nach dem 15. beginnt die Frist ab dem 1. des darauf folgenden Monats zu laufen. [Guy Castegnaro, Droit du Travail, S. 56]
Danke an Hamisso und alle anderen. Ich habe zwischenzeitlich auch einen Gesetzestext bei der Inspection du Travail et des Mines gefunden, hier ist der Link
http://www.itm.etat.lu/droit/depliants/DT/DieKuendigungMitKuendigungsfrist.pdf
Wenn im Arbeitsvertrag längere Kündigungsfristen stehen, gelten aber dann diese? Oder geht die gesetzliche Regelung vor? In meinem Vertrag steht, dass sich nach einer 24-monatigen Beschäftigung die Kündigungsfrist 2 Monate beträgt. Ob für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer steht allerdings nicht drin. Weiß da vielleicht jemand Bescheid?
Viele Grüße Ninny
Das würde dann heißen, die zwei-monatige Kündigungsfrist nach 24 Monaten Beschäftigung sollte für den Arbeitgeber gelten, aber als Arbeitnehmer kann ich mich auf die gesetzliche Frist von 1 Monat berufen - weil für mich flexibler und damit günstiger ?!? Ich hoffe, dass ich das nicht testen muss - mein Chef wäre entzückt 😉
Aber schon mal vielen Dank für die Info Meffo!