Hallo, meine Frage lautet: wie sind die gesetzlichen Kündigungsfristen in Luxembourg, wenn nichts im Arbeitsvertrag vereinbart ist?
http://www.itm.etat.lu/droit/de/1/1.4/2_2.htm Die gesetzlich festgelegten Fristen können nur zu Gunsten des Arbeitnehmers durch den Arbeitsvertrag abgeändert werden.
Ich denke Freitag ist nicht ganz so glücklich gewählt, da vielleicht doch der ein oder andere dann schon private Termine hat oder ins Wochenende startet. Wie wäre es mit Mittwoch, 28.01.2004. Die Uhrzeit ist eigentlich o.k oder vielleicht 19-19.30 Uhr, da beim letzten Treffen die Meisten doch zu diesem Zeitpunkt ankamen.
Anfahrt siehe auch Trier-Stadtplan: http://www.weisshaus.de/index.php?ziel=6 Bundesstraße Trier-Bitburg (B 51) Abfahrt Fachhochschule, druch den Stadtpark bis zum Parkplatz am Café (Aussicht auf Trier) "Café Weisshaus" ist ausgeschildert (früher Endpunkt Kabinenbahn über die Mosel)