Hallo, wie sieht es mit der Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit aus, wenn man z.B. nach 2 oder 3 Monaten kündigen möchte. Besteht dann bereits an anteiliger Urlaubsanspruch? Vielen Dank für Eure Infos!
Das hängt von der Länge der Probezeit ab. Man rechnet zwei Tage Kündigungsfrist pro Monat Probezeit (d.h. bei 6 Monaten Probezeit sind das 24 Tage). Damit ist nicht gemeint wie lange du im Unternehmen warst sondern, wie die Probezeit im Vetrag bestimmt ist. Urlaunsanspruch besteht immer, Urlaubstage gesamt durch die Monate (gearbeitet) plus Sondertage (Repalcement days).
Das Urlaubsgesetz regelt ja nur die Mindestbedingungen, die der Arbeitgeber einhalten muss. Dort heißt es zur Frage:
"Probezeit
Das Recht auf Urlaub lebt auf nach 3 Monaten ununterbrochener Tätigkeit beim selben Arbeitgeber, es sei denn, dass der Arbeitskontrakt gelöst wird."
http://www.itm.lu/brochures/fiches-informatives/fi_jahrliche_erholungsurlaub.pdf
Zur Probezeit gibt es vom ITM ein besonderes Informationsblatt, http://www.itm.lu/brochures/fiches-informatives/fi_vertrag_auf_probe.pdf