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Forum / Allgemeines

Kündigungsfrist in der Probezeit  

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awesome
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17 Jahren  ago  

Hallo, wie sieht es mit der Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit aus, wenn man z.B. nach 2 oder 3 Monaten kündigen möchte. Besteht dann bereits an anteiliger Urlaubsanspruch? Vielen Dank für Eure Infos!


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Das hängt von der Länge der Probezeit ab. Man rechnet zwei Tage Kündigungsfrist pro Monat Probezeit (d.h. bei 6 Monaten Probezeit sind das 24 Tage). Damit ist nicht gemeint wie lange du im Unternehmen warst sondern, wie die Probezeit im Vetrag bestimmt ist. Urlaunsanspruch besteht immer, Urlaubstage gesamt durch die Monate (gearbeitet) plus Sondertage (Repalcement days).


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Sandy
948 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo, im Gegensatz zu Deutschland: JA, du hast Urlaubsanspruch


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Das Urlaubsgesetz regelt ja nur die Mindestbedingungen, die der Arbeitgeber einhalten muss. Dort heißt es zur Frage:

"Probezeit

Das Recht auf Urlaub lebt auf nach 3 Monaten ununterbrochener Tätigkeit beim selben Arbeitgeber, es sei denn, dass der Arbeitskontrakt gelöst wird."

http://www.itm.lu/brochures/fiches-informatives/fi_jahrliche_erholungsurlaub.pdf

Zur Probezeit gibt es vom ITM ein besonderes Informationsblatt, http://www.itm.lu/brochures/fiches-informatives/fi_vertrag_auf_probe.pdf