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Forum / Allgemeines

kündigungsfrist bei längerer krankheit  

Anonymous
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19 Jahren  ago  

hallo zusammen ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen. also folgender sachverhalt: ich arbeite seit über 10 jahren in luxembourg und bin nun seit längerer zeit krankgeschrieben. ich habe hier auch schon einiges gelesen und folgere eigentlich aus allem, dass es wohl wahnsinnig schwer ist, einen vorzeitigen antrag auf rente einzureichen. ich habe jetzt folgende fragen: was kann einem im schlimmsten falle passieren, wenn dieser antrag auf vorzeitige rente abgelehnt wird, bekommt man dann kein krankengeld mehr und wenn ja, wie geht man in einem solchen fall vor. 2. gesetz den fall, ich werde auch weiterhin durch den medizinischen dienst krankgeschrieben und beziehe krankengeld, mein arbeitgeber macht das aber nicht mehr mit und kündigt mir, muß er trotz allem die gesetzliche kündigungsfrist von 6 monaten einhalten. ich wäre für eure hilfe wirklich dankbar, auch evtl. für einen tipp, wo man sich unverbindlich über diese dinge informieren kann.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Grundsätzlich besteht bei Krankheit Kündigungssschutz von 26 Wochen. Darauf habe ich mit diesem Zitat schon hingewiesen:

""Das Ende des Kündigungsschutzes

Der Kündigungsschutz läuft nach 26 Wochen ununterbrochener Krankheit ab. In anderen Worten, nach Ablauf von 26 Wochen erlangt der Arbeitgeber wieder das Recht zu kündigen. Das heißt jedoch nicht, dass eine Abwesenheit von 26 Wochen Krankheit an und für sich schon ein ausreichender Grund wäre, eine Kündigung auszusprechen. Dafür benötigt ein Arbeitgeber immer noch einen (anderen)wirklichen und ernstlichen Grund."

Krankmeldung: Was beweist ein ärztliches Attest?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1020

Der andere Punkt sind jetzt die Neuregelungen des Krankenkassen-Statuts über die Einschränkung des Anspruchs auf Bezug auf Krankengeld. Ein Beschäftigter verliert seinen Anspruch auf Krankengeld, wenn er über eine Referenzperiode von 104 Wochen mehr als 52 Wochen krank geschrieben ist. Wenn der Beschäftigte diesen Anspruch auf Krankengeld verliert, endet damit auch automatisch sein Arbeitsvertrag!

Das heißt: Kritisch werden ein paar (zusätzliche) Krankheitstage erst dann, wenn man innerhalb der letzten 104 Wochen sein Pensum von 52 Wochen schon fast erreicht hat!


Anonymous
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19 Jahren  ago  

hallo meffo, danke für die antwort, aber das weiß ich ja alles. meine frage ist, wenn ich jetzt noch weiter krankgeschrieben bin, hat der arbeitgeber die kündigungsfrist von 6 monaten einzuhalten oder kann er meinen arbeitsvertrag sofort auflösen, ich erfülle weder die kritierien, daß ich 26 wochen am stück krankgeschrieben bin noch die 52 wochen während der letzten 104 wochen. ich möchte lediglich wissen, welche kündigungsfrist ich habe, wenn ich jetzt noch weiterhin krankgeschrieben bin.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Also bei Krankheit besteht Kündigungsschutz von 26 Wochen. Castegnaro, Droit du Travail, 222, S. 75 Protection contre le licenciement en cas d'incapacité de travail spricht von 26 Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei einem Arbeiter und bei einem Angestellten den Restmonat ab Beginn und die darauf folgenden 3 Monate.

Eine fristgemäße Kündigung ist dem AG möglich, wenn er nachweisen kann, dass das häufige Kranksein seines AN schwerwiegende Problem für den Betribe aufwirft.

Les absences répétées pour cause de maladie peuvent-elles constituer un motif de licenciement? Les absences fréquentes ou/et prolongées pour cause de maladie peuvent constituer un motif permettant à l'employeur de rompre le contrat de travail. Ces absences font présumer une perturbation sérieuse du fonctionnement de l'entreprise, alors que l'employeur ne peut plus compter sur une collaboration suffisamment régulière de son salarié. L'employeur est donc en droit de licencier avec préavis le salarié fréquemment malade soit lors du retour du congé de maladie du salarié, soit à l'expiration de la période de protection de 26 semaines, en basant sa décision sur le motif de désorganisation grave de l'entreprise due à l'absentéisme prolongé, voir répété du salarié. http://www.cepl.lu/ceplweb/brochures-2004/quest-reponses/4%20chapitre.pdf