logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Kündigungsfrist  

Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

Vorab ein schönes neues Jahr an alle! Wie sind die gesetzlichen Kündigungsfristen in Luxemburg zu verstehen? Wenn ich vor dem 15.01.2006 meinen derzeitigen Vertrag (gesetzliche Fristen gelten) kündige, dann könnte ich am 15.02.2006 (also 4 Wochen später) eine neue Tätigkeit anfangen, oder ginge dies erst dann zum 01.03.2006?

Danke vorab

Heiner 11


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Kündigungsfristen werden ab 1. oder ab dem 15. des Monats gerechnet.

Die gesetzliche Kündigungsfrist (vom AN aus gesehen, spricht man hier von "Demission") hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab (Anciennität).

Hier Spalte "Résiliation par le salarié",

Fiche ITM, Le Licenciément avec Préavis, http://www.itm.public.lu/droit_travail/fiches_informatives/fi_licenciement_avec_preavis.pdf


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Gibt es auch in Deutsch,

http://www.itm.public.lu/droit_travail/fiches_informatives/fi_kundigung_mit_kundigungsfrist.pdf


Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

Nach welchem Zeitraum tritt in Lux eigentlich der gesetzliche Kündigungsschutz ein? Ebenfalls nach 6 Monaten, wie bisher in D?


Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

Der gesetzliche Kündigungsschutz tritt nach dem Ende der Probezeit in Kraft. Dabei darf man aber nicht vergessen, dass es in Luxemburg im Falle einer Kündigung kein Recht auf Wiedereinstellung gibt (wie in Deutschland), sondern höchstens die Chance auf eine Abfindung. Deshalb ist der Kündigungsschutz auch nicht so hoch einzustufen wie in Deutschland.