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Forum / Allgemeines

Kündigung wie Probezeit  

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luci
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18 Jahren  ago  

Hallo Zusammen,

wenn man einen Angestellten/Arbeiter in der Probezeit kündigen will muss das Ende der Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit liegen ansonsten gilt die Kündigungsfrist von 2 Monaten. Wie sieht es aus wenn zum 16.09.2006 der Angestellte 5 Jahre in der Firma beschäftigt ist. Die 2 monatige Kündigungsfrist fällt über die Frist für 4 Monate Kündigungsfrist. Ist die Kündigungsfrist von 2 Monaten hier auch nicht gültig? Müsste man dem Angestellten dann mit 4 Monaten und einer Monatsabfindung kündigen? Vielen Dank schon im Vorraus.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Man aus den Regelungen des Probearbeitsvertrags keine Schlüsse ziehen und übertragen auf den unbefristeten Vertrag. Der unbefristetete Vertrag (CDI) ist die Regel; der Probevertrag bildet hierzu die Ausnahme. Zudem ist mir völlig uneinsichtig, was das hier bringen soll.

Wichtig im Falle des unbefristeten Vertrags ist, ob die fünf Jahre Beschäftigungsdauer überschritten sind. Davor ist die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber 2 Monate, danach 4 Monate (AN jeweils die halbe Frist). In letzterem Falle ist auch eine Abfindung von 1 Bruttomonatsgehalt vorgesehen.

http://www.itm.public.lu/droit_travail/ fiches_informatives/fi_kundigung_mit_kundigungsfrist.pdf


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luci
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18 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

vielen dank für die Informationen. Dass bedeutet also, dass noch die Kündigungsfrist von 2 Monaten besteht bis zum 16.09.. Erst nach Überschreitung dieses Datums gilt die 4 monatige Kündigungsfrist?


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Meffo
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18 Jahren  ago  

In der Tat. Wenn der 16.9. der Stichtag ist für die 5 Jahre Betriebszugehörigkeit.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Heute morgen kam mir die Erleuchtung. Jetzt glaube ich den Punkt erfasst zu haben, worauf Du hinauswillst. Die Kündigungsfrist rechnet selbstredend zur Beschäftigungszeit hinzu.

Das heißt: Wenn der Kündigungstermin vor Erreichen der 5 Jahre Betriebszugehörigkeit liegt, rechnet die Frist zwei Monate zurück.

Wenn der Kündigungstermin nach Erreichen der 5 Jahre Betriebszugehörigkeit liegt, rechnet die Frist vier Monate zurück.

Kleine Übungsaufgabe für den Datumsrechner!