Hallo, mein Chef hat also nun doch wahllos, ohne irgendeinen Sozialplan o.ä. einzuhalten meine Kündigung ausgesprochen. Einen Betriebsrat gibt es in dem Unternehmen nicht. Meine Frage, bei welchem Arbeitsamt muß man sich denn melden. In Deutschland oder Luxemburg ? Freue mich auf Antwort
Hallo Bugsy,
nicht allzusehr den Kopf hängen lassen, das (Arbeits-)leben geht weiter 🙂
Für´s Arbeitslosengeld mußt Du Dich in Deutschland melden (wenn Du auch dort wohnst); wenn Du weiterhin auch einen Job in Luxemburg suchst, solltest Du Dich aber auch in Lux. melden.
Alles Gute Manni
Hallo Meffo, Grund: Umsätze gehen zurück, Kündigungsgespräch: Bitte kommen Sie mal mit, im Besprechungszimmer sagte der 2Chef "Frau ... unsere Wege werden sich trennen. Zurückgehende Umsätze lassen keine andere Entscheidung zu" Frist wird eingehalten. Form: Wortlaut der Kündigung: Wir beziehen uns auf Ihren Anstellungsvertrag vom 10.12.2001. Hiermit kündigen wir diesen Anstellungsvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 15.05.03. Gründe sind nicht schriftlich festgelegt worden. Lt. Aussage des Chefs ist dies in Luxenburg nicht notwendig. Die Umsätze gehen zwar zurück aber noch nicht vor ganz 6 Wochen hat er noch eine ungelernte Vollzeitkraft eingestellt und vor einem halben Jahr auch noch eine gelernte Vollzeitkraft. Da er mit meiner Teilzeit schon immer ein Problem hatte ist dies wohl vorrangig der Grund. Ob das rechtens ist weiß ich nicht. Hat irgendjemand vielleicht eine Ahnung ??? Würde mich über Antworten freuen