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Forum / Allgemeines

Kündigung während Krankheit (Angestellte)  

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CocoLux
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19 Jahren  ago  

Hallo,

ich hätte gern gewusst, ab wann der Arbeitgeber Kündigungsrecht erlangt, wenn der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Es stehen zwei Fristen im Raum: 26 Wochen oder bereits nach drei Monaten plus dem laufenden Monat der Krankschreibung bei durchgängiger Krankheit. Kann mir jemand Aufschluss geben oder einen Link empfehlen?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Die AK musste ihre Broschüre wegen Gesetzesänderungen ändern, http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?edito_rub=&edito_id=1043&forum_msg_id=13583t13583&forum_page=&p=edito&forum_mode=2&forum_id=#FORUM Darum ist diese AK-Broschüre zwar etwas hilfreich, weil sie auch in Deutsch gehalten ist, macht den Überblick in dieser vertrackten Reglementierung nicht unbedingt einfacher.

Ich möchte mich daher an CEPL dialogue No. 6 von Sept. 2005 halten, die es für 4€ im Buchhandel zu kaufen gibt. Sie ist zwar in Französisch, dafür aber klarer aufgebaut.

Der dicke Hund wird allerdings erst zum Schluss der Broschüre auf den Nenner gebracht.

Nach dem Arbeitsrecht endet ein Arbeitsvertrag automatisch, sobald der Beschäftigte gegenüber der Krankenkasse kein Anspruch auf Krankengeld mehr hat.

Und nach der letzten Änderung der Krankenkassenstatuten ergibt sich hier Folgendes: Ein Beschäftigter verliert seinen Anspruch auf Krankengeld, wenn er über eine Referenzperiode von 104 Wochen mehr als 52 Wochen krank geschrieben ist.

Dann: Selbst wenn einem Arbeitnehmer, der eigentlich noch Kündigungsschutz hätte, sein Vertrag automatisch wegen Ablauf des Krankengeldbezugs beendet wird, hat er Anspruch auf mindestens 13 Wochen pro 12 Monate Bezusgzeitraum Fortbezug seines Gehalts.

Diese Fristenregelungen, die ich hiermit nur skizziert wiedergegeben habe, sind dermaßen vertrackt und nicht so einfach zu kapieren, so dass ich im Zweifelsfalle dringend empfehlen würde, sich mit aufgrund der eigenen konkreten Daten von der Arbeiter- oder Angestelltenkammer bzw. der Krankenkasse beraten zu lassen. Vielleicht nach Möglichkeit von zweierlei Stellen, da ich nicht meine Hand dafür ins Feuer legen möchte, dass jeder Sachbearbeiter hier auf Anhieb durchblickt.


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CocoLux
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19 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

zunächst einmal vielen Dank für die dezidierte Ausführung sowie die Tipps. Daß hier niemand mehr so genau durchblickt, habe ich schon feststellen müssen. Mein Vertrauensmann bei meinem AG sprach von 26 Wochen, bevor der AG das Recht erlangt, trotz Krankheit kündigen zu können. Zur Fortzahlung des Gehalts ist er drei Monate plus den 'angebrochenen Monat' ab Beginn der Krankheit verpflichtet. Ab dann übernimmt die Krankenkasse wohl die Fortbezüge des Gehalts. Da ich aber bezüglich des Kündigungsrechts seitens des AG ständig neue Information von anderer Stelle erhalten habe und auch meine eigenen Recherchen diesbezüglich unterschiedliche Ergebnisse erbrachten, war ich doch verwirrt. Mal schauen, ob wir nicht doch noch Licht ins Dunkel bringen können.

Danke!


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CocoLux
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19 Jahren  ago  

Habe mir die Broschüre von der AK nun durchgelesen. War sehr hilfreich. 26 Wochen - dann kann der AG kündigen - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Zumindest wird das in meinem Fall wohl so sein und so steht es auch in der Broschüre.

Jetzt habe ich aber doch noch eine Frage. Da ich mit dem AG keinen Aufhebungsvertrag aushandeln kann, steht mir von gesetzeswegen eigentlich eine Abfindung zu? Ich wäre nach Ablauf der Kündigung, egal ob ich wieder gesund sein werde oder weiterhin krank, genau zwei Jahre bei dem AG beschäftigt gewesen. Muß er bei Kündigung eine Abfindung anbieten oder kann er diesen Punkt außen vor lassen und es auf eine Klage seitens des AN ankommen lassen?

Weiß jemand etwas dazu?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Wir haben, so fällt mir auf, wohl zwei Dinge hier nicht genügend auseinandergehalten:

1.) Der Arbeitsvertrag erlischt automatisch (Das ist in aller Regel, wenn kein Anspruch mehr auf Krankengeld besteht. Ab wann das der Fall ist, entscheiden neuerdings die geänderten Statuten der Krankenkasse betr. Referenzperiode).

2.) Ab wann kann der AG frühestens begründet kündigen (so er möchte)?

Das sind rechtlich gesehen zwei verschiedene Paar Stiefel!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ich habe noch eine Textstelle gefunden, und zwar sogar auf unserer Website hier:

"Das Ende des Kündigungsschutzes

Der Kündigungsschutz läuft nach 26 Wochen ununterbrochener Krankheit ab. In anderen Worten, nach Ablauf von 26 Wochen erlangt der Arbeitgeber wieder das Recht zu kündigen. Das heißt jedoch nicht, dass eine Abwesenheit von 26 Wochen Krankheit an und für sich schon ein ausreichender Grund wäre, eine Kündigung auszusprechen. Dafür benötigt ein Arbeitgeber immer noch einen (anderen)wirklichen und ernstlichen Grund."

Krankmeldung: Was beweist ein ärztliches Attest?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1020