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Forum / Allgemeines

Kuendigung von Arbeitnehmerseite  

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Cyrus
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19 Jahren  ago  

gilt denn die probezeitregelung fuer kuendigung von arbeitnehmerseite (keine kuendigung bis 2 wochen vor arbeitsantritt, danach in abhaengigkeit von dauer der probezeit) auch wenn die stelle noch gar nicht angetreten ist? Beispiel: anvisierter eintritt am 1. Juni, davor bekommt man ein besseres angebot; muss man dann trotzdem die erste stelle antreten u. ggf direkt kuendigen. oder kann man sich einigen?

danke


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Es gibt Arbeitsvertraege, in denen "verpflichtet" man sich zu einer Vertragsstrafe, sollte man seine Stelle nicht antreten. Inwieweit das jedoch legal ist, weiss ich ehrlich gesagt nicht. Wenn nichts derartiges im Vertrag steht, sollte dem aber nichts entgegen stehen.


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Cyrus
2 Messages

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19 Jahren  ago  

Vielen Dank,

wer kann ggf. meinen Vertrag denn auf eine solche Klausel abpruefen (die etwa versteckt ist in einem allgemeinen Verweis auf geltendes Arbeitsrecht)?


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Die Probezeit beträgt mindestens 2 Wochen und kann davor nicht einseitig gekündigt werden, heißt es im text der ITM. http://www.itm.public.lu/droit_travail/fiches_informatives/fi_vertrag_auf_probe.pdf

Ich würde meinen, das zuvor Gesagte gilt auch für die "Demission" des AN.

Das schließt jedoch überhaupt nicht aus, dass man den Vertrag nicht in gegenseitigem Einvernehmen ändern bzw. aufheben kann. Nur: der AG kann auf die 2 Wochen bestehen, oder Schadenersatz verlangen (falls nachweisbar).

So sehe ich es zumindest, nach diesem Text und meinem gegenwärtigen Informationsstand.