gilt denn die probezeitregelung fuer kuendigung von arbeitnehmerseite (keine kuendigung bis 2 wochen vor arbeitsantritt, danach in abhaengigkeit von dauer der probezeit) auch wenn die stelle noch gar nicht angetreten ist? Beispiel: anvisierter eintritt am 1. Juni, davor bekommt man ein besseres angebot; muss man dann trotzdem die erste stelle antreten u. ggf direkt kuendigen. oder kann man sich einigen?
danke