logo site
icon recherche
INFO FLASH
Diesel wird in Luxemburg günstiger
Forum / Allgemeines

Kündigung und Urlaub???  

Profilbild von
Uffda
72 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Wenn man mitten im Kalenderjahr kündigt, hat man dann anteilig Anspruch auf die Urlaubstage (z. B. bis Juli 7/12 der Jahresurlaubs)? Vielen Dank für eure Hilfe.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer hat pro Kalenderjahr Anspruch auf mindestens 25 Werktage bezahlten Urlaub (25 Tage x 8 Stunden = 200 Stunden pro Jahr).

Die Urlaubstage der nicht vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer werden im Verhältnis berechnet. So lässt sich der Urlaub leichter in Stunden ausdrücken, vor allem wenn die Tagesarbeitszeit des Arbeitnehmers schwankt.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag für 30 Stunden pro Woche hat Anspruch auf: 200 x 30 / 40 = 150 Stunden bezahlten Urlaub pro Jahr.

In einigen Kollektivarbeitsverträgen werden allerdings mehr Urlaubstage als die gesetzlich festgelegte Mindestzahl gewährt.

2004/2 AK vous informe Les congés légaux / Die gesetzlichen Urlaubsregelungen http://www.ak-l.lu/


Profilbild von
Uffda
72 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

DAS war aber nicht meine Frage. Ich möchte wissen, ob man den bis dahin anteiligen Urlaubsanspruch nehmen kann. Was ist wenn man bereits mehr Urlaub genommen hat, als einem bis dahin zusteht?


Profilbild von
Hamisso
2364 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Siehe den neuen Beitrag, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=981

Wenn man den Urlaub vor Vertragsablauf nicht mehr nehmen kann, wird die geschuldete Urlaubszeit ausgezahlt. Ob das indessen auch umgekehrt gilt, bin ich überfragt. Hängt vielleicht auch von den Umständen ab, z.B. wem dafür die Verantwortung zugesprochen werden muss.