Hallo Pips!
Also wenn ich das recht besehe, bist Du während der Probezeit gekündigt worden. Und Du warst während derselben Zeit krank.
Dann stellt sich für mich zuerst die Frage, ob nicht Dein Beschäftigungsverhältnis nicht noch über den in der Kündigung angesagten Termin hinaus weiterhin Bestand hatte.
Ich zitiere Guy Castegnaro (DROIT DU TRAVAIL, 2002, S. 33), diese Koryphäe des luxemburgischen Arbeitsrechts, der leider herausgefunden zu haben scheint, dass Unternehmen meist besser bei Kasse sind:
"En cas de suspension de l'exécution du contrat pendant la période d'essai, par exemple pour cause de maladie, cette période est prolongée d'une durée égale à celle de la suspension, sans que la prolongation de l'essai ne puisse excéder un mois. La durée de protection contre le licenciement du salarié du fait de sa maladie ne peut partant excéder un mois pendant la période d'essai."
Das heißt auf Deutsch:
Wenn die Ausführung des Probevertrags aufgehoben wird, etwa durch Krankheit des Beschäftigten, wird die Probezeit entsprechend der Aufhebungsdauer (jedoch nicht über 1 Monat) verlängert.
Praktische Konsequenz hieraus:
Das Beschäftigungsverhältnis besteht innerhalb der o.g. Zeitgrenzen weiter, trotz des in der Kündigung genannten Termins.
Für diese Zeitdauer hast Du als a) Arbeiter auf Zahlung von Krankengeld durch die CMO; b) als Angestellter auf Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Was ist zu tun?
Du meldest schriftlich per Einschreiben a) der CMO, b) Deinem Arbeitgeber Deine Ansprüche auf Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung an und setzt eine angemessene Zahlungsfrist.
Nach Ablauf dieser Frist solltest Du Dich an Deine Gewerkschaft oder Deinen Anwalt wenden (bei Ablehnungsbescheid durch die CMO schriftlich per Einschreiben Rekurs einlegen).
Du kannst Dich gerne in dieser Angelegenheit an mich wenden, wenn Du mir die Veröffentlichungsrechte abtrittst.
Vielleicht genügt aber schon, dass Du Deinen "Brieffreunden" mitteilst, dass Du die Veröffentlichungsrechte abgetreten hast.