logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Kündigung und Krankheit  

Profilbild von
Pips
89 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo,

ich bin während der Probezeit gekündigt worden. Ab dem 20. Februar bin ich arbeitslos, aber noch bis voraussichtlich Anfang März krankgeschrieben, eventuell noch länger. Kann mir jemand sagen, wie das jetzt finanziell weitergeht ? Auf dem Arbeitsamt sagte man mir, ich bekäme Krankengeld von der lux. Krankenkasse, kein Arbeitslosengeld. Die lux. Krankenkasse fühlt sich aber für mich nicht mehr zuständig ab dem 20. Februar, die deutsche Krankenkasse verweist an die lu. Krankenkasse.

Was mache ich jetzt? Vielen Dank


Profilbild von
Hamisso
2364 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

6 Monate pflichtversichert muss sein, wer Krankengeld auch über Vertragsbeendung hinaus beanspruchen will

Dies ist eine weitere "Neuerung" des Gesetzes vom 21. Dezember 2004:

Wer nicht mehr der Sozialversicherung angehört, hat nur dann noch weiterhin Anspruch auf Zahlung von Krankengeld, wenn er vor dieser Beendigung der Zugehörigkeit mindestens 6 Monate pflichtversichert beschäftigt gewesen ist.

Unterbrechungen der Mitgliedschaft von weniger als 8 Tagen bleiben hierbei unberücksichtigt.

Vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes hatte man noch nach wenigen Tagen nach Aufnahme der Beschäftigung Anspruch auf Krankengeld für die volle Krankheitsdauer.

Beschäftigte mit Zeitarbeits-, Probe- und befristeten Verträgen (CDD) aufgepasst!

Wenn ein solcher Vertrag abläuft oder beendet wird, bevor die 6 Pflichtversicherungs-Monate voll erreicht worden sind, gibt es überhaupt kein Krankengeld mehr nach dem Ende der Beschäftigung!

Article 14, alinéa 4 du Code des assurances sociales (CAS)

„En cas de cessation de l’affiliation, le droit à l’indemnité pécuniaire est maintenu conformément aux alinéas précédents à condition que l’assuré ait été affilié pendant une période continue de six mois précédant immédiatement la désaffiliation. La condition de continuité de l’affiliation ne vient pas à défaillir par une interruption de moins de huit jours.“

Prekäre Beschäftigungsverhältnisse, http://www.euroluxembourg.lu/Sozialversicherung.html


Profilbild von
Pips
89 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Danke Hamisso für Deine Antwort. Ich bin seit nunmehr 21 jahren ohne Unterbrechung in Luxembourg beschäftigt, davon die letzten 5 Monate nach Stellenwechsel in der Probezeit. Also ist doch die luxembourger Krankenkasse für mich zuständig, will mir aber keine Auskunft geben, was ich machen muss, um Krankengeld zu bekommen. Was mache ich nun ????

Andere Frage: Wieviel Krankengeld steht mir eigentlich zu ? Gibt es da eine Pauschale oder richtet sich das nach meinem letzten Gehalt ? habe hierzu nichts im Forum gefunden und keine Ahnung, wer mir da Auskunft geben könnte .

Dank im voraus


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo Pips!

Also wenn ich das recht besehe, bist Du während der Probezeit gekündigt worden. Und Du warst während derselben Zeit krank.

Dann stellt sich für mich zuerst die Frage, ob nicht Dein Beschäftigungsverhältnis nicht noch über den in der Kündigung angesagten Termin hinaus weiterhin Bestand hatte.

Ich zitiere Guy Castegnaro (DROIT DU TRAVAIL, 2002, S. 33), diese Koryphäe des luxemburgischen Arbeitsrechts, der leider herausgefunden zu haben scheint, dass Unternehmen meist besser bei Kasse sind:

"En cas de suspension de l'exécution du contrat pendant la période d'essai, par exemple pour cause de maladie, cette période est prolongée d'une durée égale à celle de la suspension, sans que la prolongation de l'essai ne puisse excéder un mois. La durée de protection contre le licenciement du salarié du fait de sa maladie ne peut partant excéder un mois pendant la période d'essai."

Das heißt auf Deutsch: Wenn die Ausführung des Probevertrags aufgehoben wird, etwa durch Krankheit des Beschäftigten, wird die Probezeit entsprechend der Aufhebungsdauer (jedoch nicht über 1 Monat) verlängert.

Praktische Konsequenz hieraus: Das Beschäftigungsverhältnis besteht innerhalb der o.g. Zeitgrenzen weiter, trotz des in der Kündigung genannten Termins. Für diese Zeitdauer hast Du als a) Arbeiter auf Zahlung von Krankengeld durch die CMO; b) als Angestellter auf Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Was ist zu tun? Du meldest schriftlich per Einschreiben a) der CMO, b) Deinem Arbeitgeber Deine Ansprüche auf Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung an und setzt eine angemessene Zahlungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist solltest Du Dich an Deine Gewerkschaft oder Deinen Anwalt wenden (bei Ablehnungsbescheid durch die CMO schriftlich per Einschreiben Rekurs einlegen).

Du kannst Dich gerne in dieser Angelegenheit an mich wenden, wenn Du mir die Veröffentlichungsrechte abtrittst. Vielleicht genügt aber schon, dass Du Deinen "Brieffreunden" mitteilst, dass Du die Veröffentlichungsrechte abgetreten hast.