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Forum / Allgemeines

Kündigung - sozialverträglich  

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33pipi05
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18 Jahren  ago  

Hallo liebes Forum, gibt es in Luxemburg auch eine Art Gesetz, die die Kündigung von Arbeitnehmern regelt, und zwar in sozialverträglicher Hinsicht, und vergleichbar mit einer Regelung wie in Deutschland, welche besagt, dass bei betriebsbedingten Kündigungen - zu wenig Aufträge- . es eine bestimmte Reihenfolge gibt nach der gekündigt werden muss. Also nach den Jahren der Betriebszugehörigkeit, nach familiärer Situation.... Und wenn ja, gibt es da Betriebsgrössen, die dabei erfüllt werden müssen -zB. Betrieb ab mindesten 10 Mitarbeiter oder so.. Also ich denke dabei nicht an grosse Firmen wie "TDK" sondern an sehr kleine Betriebe. - Danke


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Soweit ich weiß, gibt es im Arbeitsrecht keinen so formell ausgearbeiteten Kriterienkatalog wie in D.

Aber es gilt folgendes Verfahren:

Der Arbeitnehmer hat ab Zustellung der Kündigung (d.h. ab dem Datum des Erhalts des Einschreibens oder ab dem Tag, an dem er von der Post über die Sendung des Einschreibens benachrichtigt wurde) einen Monat Zeit, um seinen Arbeitgeber per Einschreiben zur Angabe der Kündigungsgründe aufzufordern . ... Der Beschäftigte kann bis zu 3 Monaten nach Zustellung der Kündigung bzw. deren schriftlicher Begründung vor dem Arbeitsgericht gegen ungerechtfertigte Kündigung Klage erheben.

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1356

Das heißt: Alles Verhandlungssache bzw. der konkreten Argumentation!