Hallo! Hatte bereits gestern eine Frage zum Thema "Kündigung" gestellt und es wurde mir sehr geholfen! Wirklich ein super Forum!!! Dennoch hätte ich eine weitere Frage was den Resturlaub aus 2006 nach einer Kündigung in der Probezeit angeht: Ist dieser in 2006 verfallen, wenn er aus Krankheitsgründen nicht angetreten/genommen werden konnte? Normalerweise muss der Resturlaub bis 31.12. verbraucht sein. Und wie sieht es dann mit Arbeitslosengeld aus? Kann ich als Grenzgänger dieses auch in Lux. beantragen oder muss ich mich dann nur an die Deutsche Argentur für Arbeit wenden? Danke für Eure Hilfe!
Wenn Du den Wohnsitz in D hast, so musst Du Dich vertrauensvoll an die Agentur für Arbeit in diesem Lande wenden,
Der Urlaub des ersten Jahres bei einem Arbeitgeber verfällt NIE. Ich hatte mal einen AG, der mir den nicht genommenen Urlaub des ersten Jahres (ich durfte ihn nicht nehmen) im zweiten Jahr streichen wollte. Nach Anfrage bei der Aleba wurde mir ein Gerichtsurteil zugeschickt, nachdem der Urlaub des ersten Jahres nicht verfällt, da viele AN den Urlaub wegen Probezeit im ersten Jahr nicht nehmen können. Leider habe ich keine Unterlagen mehr darüber, aber ein Anruf bei der Gewerkschaft dürfte wohl genügen.