Hallo zusammen:
Müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen (siehe unten) auch nach OBEN eingehalten werden? Oder kann man, zum Beispiel, bei einem Beschäftigungsverhältnis von 0-4 Jahre als Arbeitgeber statt mit 2 Monate auch mit 6 oder als Arbeitnehmer statt mit einem Monat mit 8 Monaten kündigen?
Vielen Dank für eure Meinung, Wanadoo
In einem Beitrag von Hamisso habe ich die folgenden Kündigungsfristen gefunden:
Beschäftigungszeit 0 bis 4 Jahre - Kündigung (licenciement) durch den Arbeitgeber: 2 Monate, durch den Arbeitnehmer (Démission du salarié) 1 Monat;
Beschäftigungszeit 5 bis 9 Jahre - Kündigung (licenciement) durch den Arbeitgeber: 4 Monate, durch den Arbeitnehmer (Démission du salarié) 2 Monate;
Beschäftigungszeit über 10 Jahre - Kündigung (licenciement) durch den Arbeitgeber: 6 Monate, durch den Arbeitnehmer (Démission du salarié) 3 Monate.
Falls der Beschäftigte über 5 Jahre bei demselben Arbeitgeber mit unter 20 Beschäftigten beschäftigt ist, kann der Arbeitgeber auf einer Verlängerung der Kündigungsfrist bestehen.
Wenn das Kündigungsschreiben oder das Entlassbegehren (démission) vor dem 15. ausgehändigt wird, beginnt die Kündigungsfrist ab dem 15. zu laufen. Nach dem 15. beginnt die Frist ab dem 1. des darauf folgenden Monats zu laufen. [Guy Castegnaro, Droit du Travail, S. 56]