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Forum / Allgemeines

Kündigung - Kann man von der Kündigungsfrist nach oben abweichen?  

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wanadoo
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18 Jahren  ago  

Hallo zusammen:

Müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen (siehe unten) auch nach OBEN eingehalten werden? Oder kann man, zum Beispiel, bei einem Beschäftigungsverhältnis von 0-4 Jahre als Arbeitgeber statt mit 2 Monate auch mit 6 oder als Arbeitnehmer statt mit einem Monat mit 8 Monaten kündigen?

Vielen Dank für eure Meinung, Wanadoo

In einem Beitrag von Hamisso habe ich die folgenden Kündigungsfristen gefunden:

Beschäftigungszeit 0 bis 4 Jahre - Kündigung (licenciement) durch den Arbeitgeber: 2 Monate, durch den Arbeitnehmer (Démission du salarié) 1 Monat;

Beschäftigungszeit 5 bis 9 Jahre - Kündigung (licenciement) durch den Arbeitgeber: 4 Monate, durch den Arbeitnehmer (Démission du salarié) 2 Monate;

Beschäftigungszeit über 10 Jahre - Kündigung (licenciement) durch den Arbeitgeber: 6 Monate, durch den Arbeitnehmer (Démission du salarié) 3 Monate.

Falls der Beschäftigte über 5 Jahre bei demselben Arbeitgeber mit unter 20 Beschäftigten beschäftigt ist, kann der Arbeitgeber auf einer Verlängerung der Kündigungsfrist bestehen.

Wenn das Kündigungsschreiben oder das Entlassbegehren (démission) vor dem 15. ausgehändigt wird, beginnt die Kündigungsfrist ab dem 15. zu laufen. Nach dem 15. beginnt die Frist ab dem 1. des darauf folgenden Monats zu laufen. [Guy Castegnaro, Droit du Travail, S. 56]


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Die Kündigungsfristen findet man auch unter http://www.lcgb.lu/droits-de-20.html oder http://www.itm.public.lu/droit_travail/fiches_informatives/fiches_informatives_de/index.html

Der Zweck von Kündigungsfristen besteht ja darin, einen Mindestschutz zu gewährleisten. Das heißt nach meiner Auffassung, dass nichts dagegen spricht, davon nach oben abzuweichen. Andere Frage ist, wie sich das auswirkt, wenn eine Seite nicht damit einverstanden ist. Jedenfalls hat die Partei, die nicht damit einverstanden ist, eine längere Reaktionszeit (d.h. sich zu überlegen, was sie machen will).