Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp bzw. eine Auskunft erteilen: Ich bin seit ca. 7 Jahren bei einem Lux. Unternehmen beschäftigt - seit geraumer Zeit läuft aber schon eine indirekte "Mobbing" Attacke gegen meine Person, was sich z.B. in der Streichung von Urlaub, Erhöhung des Arbeitsaufkommens, diversen und unzähligen Rügen usw. widerspiegelt. Leider kann ich diese Mobbing-Attacken nicht mit handfesten Beweisen belegen, auch wenn meine Kollegen dies ebenfalls mitbekommen haben. Leider lassen mich meine Kollegen hierbei ziemlich im Stich - jeder ist sich selbst halt der Nächste. Nun meine Fragen: Wenn ich bei diesem Unternehmen kündige, da die Situation für mich nervlich nicht mehr tragbar ist, kann ich dann dennoch beim deutschen Arbeitsamt Arbeitslosengeld beantragen, oder wird mir dieses für die ersten 3 Monate verwehrt? Gibt es hierfür eine Anlaufstelle in Luxemburg bzw. wo kann ich mich diesbezgl. erkundigen? Vielen Dank für die Unterstützung!
die deutschen Arbeitsämter erkennen heute eigentlich schon an, wenn man wegen Mobbing selbst kündigt. allerdings musst du das beweisen können. das heißt, du musst dich in ärztliche behandlung begeben wegen dieser sache und du musst es dir dann von diesem arzt für das arbeitsamt später attestieren lassen. ich bin in deutschland bei einer firma vor über 5 jahren mal gemobbt worden, ich bin damals richtig krank geworden, konnte nicht mehr essen, nicht mehr schlafen und habe tierisch abgenommen. bin damals zu meinem hausarzt und hab ihm erzählt, was auf arbeit los ist, und wie fertig ich war, konnte man sehen. der hat mir damals gesagt, das ist mobbing und hat mich erst mal krank geschrieben. ich war dann lange krank und auch in psychatrischer behandlung. man hat mir dann später gekündigt, wegen krankheit. ich bin vors AG gezogen und bin mit einer stattlichen abfindung gegangen, weil ich beweisen konnte, dass die mich ja erst krank gemacht hatten. aber ich hatte mich damals vorher schon beim AA erkundigt, weil ich das gefühl immer hatte, ich kann da nicht mehr hingehen zum arbeiten, wie das wäre, wenn ich indem fall selber kündige und habe damals schon die auskunft bekommen, dass man nicht gesperrt wird, wenn man kündigt, weil man das mobbing nicht mehr aushält, man muss das allerdings von ärztlicher seite aus belegen können. also geh erst mal zum arzt!
Es gibt in L zumindest eine Sonderregelung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz:
"Ein Beschäftigter, der von sich aus den Arbeitsvertrag kündigt, hat im Prinzip keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Doch das Opfer einer sexuellen Belästigung kann vom Präsidenten des Arbeitsgerichts erwirken, dass ihm provisorisch Arbeitslosengeld gezahlt wird. Dazu muss es an das Arbeitsgericht eine Aufforderung richten, dass der Vorwurf der sexuellen Belästigung im vorliegenden Fall als gerechtfertigt anerkannt wird."
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=37
Vielleicht wird das Verfahren bei Mobbing analog angewandt.
Über www.lcgb.lu ist eine "Mobbing asbl" kontaktierbar.