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Forum / Allgemeines

Kündigung in der Probezeit von Arbeitnehmerseite!?  

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Schrotti73
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21 Jahren  ago  

Arbeite seit fünf Wochen in einem kleineren Betrieb in Lux. und habe ein Angebot,das sowohl Finanziell als auch Arbeitstechnisch sehr,sehr besser ist!Mein Vertrag sagt mir 4Tage Kündigungsfrist in der Probezeit,und ich habe mündlich Montag,sowie heute per post Schriftlich gekündigt.Da ich dort mehr als Unglücklich,und bei weitem überqalifiziert war,und dort Organisatorisch das echte Chaos herscht,sowie ich beleidigend mehr als Hilfskraft behandelt wurde habe ich heute die Arbeit beendet.Es war besp. das ich bis Freitag arbeiten kommen würde,obwohl ich meine,meine Frist läuft morgen ab,und mir stehen doch auch 2Tage Urlaub zu im Monat!Fange am 15. im neuen Betrieb an.Jetzt ist nach einem Vorfall mir die Hutschnur geplatzt und ich habe die Arbeit beendet!!.........bin ich nun Rechtlich auf der sicheren Seite?!Man sagte mir nach der Kündigung am Montag ich hätte nach Nachfrage von deren seite..?.. auf einmal ich hätte auch in der Probezeit 24Tage!!! K.Frist,und ich müßte glücklich sein von deren seite nur bis Freitag arbeiten zu Müssen????Was Zählt nun Vertrag oder was?!?........Wer kann mir da was zu Sagen!

Im Vorfeld schon Herzl. Dank!MFG Schrotti73


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Eine Kündigung sollte per Einschreiben mit Rückschein erfolgen oder schriftlich überreicht werden, wobei man sich die Überabeb schriftlich auf der Rückseite bestätigen lassen sollte. Soviel erst einmal zum formellen Stichtag der Kündigung. Die sicherere Seite wäre natürlich, dass man wenigstens über die verbindlichen Termine Einvernehmen herstellt - bevor man Juristen beschäftigt.


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Also ich habe noch mal nachgeschaut. Es gibt wirklich zwingende gesetzliche Vorschriften zur Dauer der Kündigungsfristen bei einer Probezeit, und zwingend heißt, dass in diesem Fall das Gesetz vor einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag gilt. Das Gesetz macht die Dauer der Kündigungsfrist von der Dauer der vereinbarten Probezeit abhängig. Zum Bespiel gelten 4 Tage bei einer Probezeit von 4 Wochen, und 24 Tage bei einer Probezeit von 6 Monaten.