Bin jetzt von einem deutschen Arzt krankeschrieben und hoffe so meine Kündigung etwas zu verzögern. Weiß jemand ob die 26 Wochen "Kündigungsschutz" gelten und ob es egal ist ob in D oder LU krankgeschrieben ??????
Danke !!
Arzt in DE oder LU ist egal.
Es kann jedoch eine Überprüfung durch den Kontrollarzt in LU angesetzt werden.
Wegen "Kündigungsschutz im Krankheitsfall" ist ITM zuständig,
Ich kenne keine Fristenregel. Dies wäre ja auch kontraproduktiv, da ja durch Zufallsauswahl ein Maximum an Kontrolle gewährleistet werden soll. Die Tendenz ist zur Verschärfung. Und ich würde davon ausgehen, dass bei Verdachtsmomenten die Kontrolle schneller erfolgt. Übrigens kann auch der Versicherte von sich aus bei gesundheitlichen Problemen mit der Arbeitsfähigkeit den Kontrollarzt aufsuchen.
Hallo, ich war vom 30.06.2004 bis 10.12.2004 krank.Am 11.10.2004 mußte ich zum Kontrollarzt nach Grevenmacher. Wenn du Krank bist,denke daran,das du die ersten 6 Tage nicht die Wohnung verlässt,und danach nur von 10:00-12:00 und von 14:00-18:00 Ausgang hast. Es kann durchaus sein,das eine Kontrolle gemacht wird.