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Forum / Allgemeines

Kündigung im befristeten Arbeitsvertrag?ist das möglich?  

Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

meine frage ist folgende.. ich habe einen befristeten vertrag in Lux bis nächstes jahr. allerdings komme ich ursprünglich nicht aus der region und aus persönlichen gründen (unfall in der familie) möchte ich nun meinen vertrag am besten sofort kündigen. kann mir jemand sagen, wie die rechtslage in befristeten verträgen ist? danke für eure hilfe


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teufel
387 Messages

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19 Jahren  ago  

das habe ich in einem alten beitrag von meffo gefunden: "Man muss zwischen befristetem Vertrag und unbefristetem Vertrag unterscheiden. Der befristete Vertrag geht so lange, wie er befristet ist; er kann nicht ordentlich gekündigt werden, sondern nur aus besonderer Ursache fristlos."

vielleicht suchst du auch mal oben ueber die suchmaschine, um eine antwort auf deine frage zu finden. unfall in der familie mag ja ein besonderer, wenn auch persoenlicher grund sein? haengt vielleicht auhc vom arbeitgeber ab...


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

ebenso wie bei unbefristeten verträgen schau mal auf http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=966 was steht denn in deinem arbeitsvertrag diesbezüglich drin?


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

ich war immer der meinung, dass man auch einen befristeten arbeitsvertrag ordentlich kündigen kann zumindest geht das in deutschland so, denke ich aber ich denke, dass man das auch mit dem arbeitgeber abklären und eine interne lösung finden kann


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Der genannte Beitrag Nr. 966 bezieht sich eben nur auf unbefristete Verträge. Befristete Verträge (CDD) laufen eben tatsächlich so lange, wie sie laufen. Wer davon schuldhaft abweicht, verletzt den abgeschlossenen Vertrag und macht sich prinzipiell entschädigungspflichtig.

Eine einvernehmliche Lösung zwischen beiden Seiten ist natürlich gesetzlich keineswegs verboten und kann immer gesucht werden.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

ok, na dann danke für die aufklärung


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

danke


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Ich bin natürlich kein Papst und nicht unfehlbar. Daher habe ich vorsichtshalber noch mal nachgeschlagen, Guy Castegnaro, Droit du Travail, Éd. Paul Bauler 2002, S. 93 ff. Dort heißt es: "Principe: impossibilité de résiliation de CDD avant terme", d.h. grundsätzlich ist die Kündigung des CDD vor dem festgelegten Ablauftermin nicht möglich. Von diesem Grundsatz gibt es sicherlich unter bestimmten Umständen Ausnahmen, wie etwa Schwangerschaft, höhere Gewalt (der Betrieb brennt ab, ...), einvernehmliche Einigung zwischen den Vertragsparteien, oder all die Gründe, die zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Grundsätzlich sind natürlich auch Einwände gegen den Charakter des Vertrages denkbar, wie etwa dass er nicht gültig abgeschlossen worden war oder seiner Natur nach eigentlich ein unbefristeter ist. Das führt aber juristisch schon sehr weit weg ... Am nächstliegenden ist es hier gewiss, mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Nach dem Motto: Ade, Scheiden tut weh, aber kein Mensch ist unersetzbar !!!


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

danke, meffo. ich hoffe mein chef hat verständnis dafür und ich hoffe er sieht es ähnlich wie du, das jeder zu ersetzen ist....