Ich arbeite befristet in Luxemburg (Sept 2004) möchte aber nächstes Jahr wieder zurück nach Deutschland um dort zu studieren.
Wann muß ich bei meiner Firma die Kündigung reinreichen? 3 Monate vorher??
Befristete Verträge bedürfen keiner Kündigung, wenn du nach dem Auslaufen des Vertrages nicht mehr erscheinst, das reicht!!!
Es sei denn, du willst vor dem Ende des Vertrages kündigen, die Frist muß aber im Vertrag drinstehen, sonst ist er anfechtbar.
Genauer:
Die gesetzliche Kündigungsfrist bei befristeten AV beträgt soviel Tage, wie der Vertrag in Wochen läuft:
2 Wochen - 2 Tage
4 Wochen - 4 Tage
3 Monate - 13 Tage
usw.