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Forum / Allgemeines

Kündigung durch Unfall nach 52 Wochen  

Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Hallo zusammen... Habe hier im Forum einige Beiträge gelesen, aber finde zu meinem Fall keine eindeutige Antwort... auch von versch. Behörden oder Internetseiten hört/liest man unterschiedliches und nichts verbindliches... Ich hatte im April 2005 einen schweren Verkehrsunfall (kein Wegeunfall), bei dem ich mit dem Motorrad frontal mit einem Mercedes kollidierte... Die Schuld liegt zu 100% beim Unfallgegner... soviel zur vorgeschichte... Auf Grund der schweren Verletzungen und Komplikationen mußte ich mich im Zeitraum von 04/05 bis 04/06 mehrfach operieren lassen, folglicherweise über 49 Wochen gesammt Krankgeschrieben... hinzu 4 Wochen Wiedereingliederung, d.h. Halbtagsarbeit. Seit 05/06 ging ich wieder Vollzeit arbeiten bis jetzt anfang Sept. Nun bin ich wegen einen anderen Krankheitsbild, das aber z.T auch duch den Unfall bedingt ist Krankgeschrieben. ab Mitte Okt diesen Monats habe ich kein Anrecht auf Krankengeld mehr. Nun die Frage :

a) werden meine Kosten für Behandlungen trotzdem weiter übernommen, vorrausgesetzt Chef meldet mich nicht ab. Und wovon soll ich mein Lebensunterhalt bestreiten.

b) Chef meldet mich bei der Krankenkasse ab, ist das gleich zusetzen mit einer Fristlosen kündigung und muß mir somit un´verzüglich mitgeteilt werden, damit ich mich hier in Deutschland AL melden kann und somit Unterhalt und vorallem Krankenversicherung gesichert ist ??

c) Habe ich möglichkeiten für 2-3 Monate (vorraussichtliche Dauer) von anderer Stelle her weiter versichert zu werden und Unterhaltsgeld zu bekommen ?? Wenn ja wo und wie ??

Ich versuche natürlich die Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen, aber Versicherungen........................

Vielen Dank im Vorraus


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toka
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18 Jahren  ago  

Hallo, sofort wieder arbeiten gehen,wenn es geht! Mit ablauf der 52 Woche meldet dich der Staat(Krankenkasse)ab und du mußt dich in DE arbeitslos melden.Wenn du noch krank bist,kannst du dich nicht arbeitslos melden,da du nicht dem Arbeitsmarkt zuverfügung stehst,also mußt du Sozialhilfe beantragen.Versuche zu Arbeiten und spreche mit der Gewerkschaft in Lux-Stadt!! Ich war in der selben Situation und werde jetzt wohl ende Oktober extern reklassiert.Also sofort mit der Gewerkschaft reden.

gruss toka


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Danke Toka, Leichter gesagt als getan... Da ich durch den Unfall und die Implantate imense Probleme habe und die ganzen OP`s nicht ohne komplikationen waren. Jetzt muß ich wieder unter das Messer, das ist dann mit 5 Tagen nicht getan... Lasse gerade per Anwalt prüfen, ob da nicht die Versicherung des Unfallgegners einspringen muß.. immerhin ist das ganze Dilemmer erst durch den Unfall passiert !! Verstehe nicht, das man das in Lux nit trennen kann.. Krankheit und Unfall, zumal letzteres bei mir sich die entstandenen Kosten über die gegnerische Versicherung wieder holt...

Gruß


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Stellt sich mir nun die Frage, bin ich nach Ablauf der Zahlung vom Krankengeld automatisch abgemeldet und somit AL ? Man ließt soviel wiedersprüchliches... Kein Krankengeld,kein Lohn, also muß ich doch zur eigensicherung mich in Deutschland Arbeitslos melden... oder ? Kann mir da jemand etwas genaueres sagen ??


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Kasi
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18 Jahren  ago  

Meines Wissens ist es besser, sich in Luxemburg arbeitslos zu melden. Den genauen Ablauf kenne ich nicht (ist mir halt noch nicht passiert). Gruß Kasi


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Wenn der Anspruch auf Zahlung von Krankengeld abläuft, endet damit automatisch der Arbeitsvertrag.

Du solltest schnellstens mit der für Behinderten zuständigen Stelle Deiner Gewerkschaft sprechen und ggf. Antrag auf Invalidenrente bzw. auf Reklassierung stellen.

Ansonsten bist Du in Luxemburg aus dem Spiel. Wenn Du "nur" arbeitslos" bist, ist die Arbeitsagentur für Deinen Wohnort zuständig!


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Was heißt "nur arbeitslos" ?? Also muß ich mir das E 301 runterladen, zum Chef schicken, der schickt es dann nach Luxemburg und ich brauche mich nur in Deutschland AL zu melden ?? Das mit der Invalidenrente... hab da mal nach gefragt. das kann wochen bis monate dauern bis ich das erste Geld sehe, wenn überhaupt und ab Feb. gehe ich in eine Umschulung (bedingt durch den Unfall), also sitze ich 2-3 Monate ohne Geld und Versicherung da und eine OP steht mir in den nächsten Wochen noch bevor...Da ist es doch sinnvoller mich hier in D. AL zu melden um zumindest Versichert zu sein und etwas Unterhaltsgeld, wenn auch nicht viel, zu bekommen...


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Die Meldung in D schließt anderweitige Maßnahmen in L nicht aus. Manchmal muss man verschiedene Dinge gleichzeitig tun. Und dass etwas dauert, ist kein Grund dafür, nichts zu tun.

Vordringlich ist L mit dem Invalidenantrag vor allem deswegen, um Deinen Status in L dingfest zu machen. Wenn erst einmal Dein Beschäftigungsverhältnis aufhört, dann kennt Dich in L niemand mehr (will sagen, Luxemburg ist dann nicht mehr Dein Beschäftigungsstaat - mit all dem Kladderatsch, der sozialrechtlich an das Beschäftigungsverhältnis rechtlich geknüpft ist).

Stell Dir also bitte nicht die Frage, ob Du Dich invalide fühlst, sondern die Frage, ob Du bei Luxemburger Ämtern noch eine existente Größe sein willst.


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18 Jahren  ago  

Dank Dir... Habe den Antrag zur Invalidenrente schon hier liegen, zögere aber etwas ihn aus zu füllen. Wahrscheinlich hast Du recht und muß vorerst mal zweigleisig fahren. Werd ihn heute mal ausfüllen und parallel mich auf dem AA in Deutschland mal "voranmelden"


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Ich will Dir nicht irgendeine bestimmte Sache aufschwatzen. Es ist sowieso schwierig, wenn man die konkrete Situation und die persönlichen Prioritäten nicht kennt.

Es ging mir nur darum, dass Du Dir klar bist, dass mit dem Ablaufen des Beschäftigungsverhältnisses bestimmte Dinge in Luxemburg für Dich von selbst erledigt haben werden. Und dass Du jetzt handeln bzw. Anträge stellen musst, so lange dafür noch zeit ist. Sinnvoll wäre hier ganz sicher eine Beratung bei der Gewerkschaft o.ä. Es gibt in L ein Reklassierungsverfahren, womit man versucht, eine arbeuitsmedizinische Prognose aufzustellen, ob und wann ein beschäftigter wieder berufsfähig oder arbeitsfähig sein wird und was arbeitsmarktmäßig mit ihm noch anzufangen sei. Aber man kann sich eben nicht darauf verlassen, dass der Kontrollarzt selbst das Verfahren in gang setzt. Das Auslaufen des Arbeitsvertrags zusammen mit dem Auslaufen des Krankengelds ist eben ein wunderbarer Mechanismus, womit Luxemburg seine Problemfälle ins Ausland entsorgt. So sieht die Sache wohl aus, bei Licht betrachtet.

Zum Thema Reklasseirungsverfahren bzw. "Wenn Sie nicht als Invalide anerkannt werden, aber den Anforderungen Ihres jetzigen Arbeitsplatzes nicht mehr genügen können" findet sich Info unter http://www.euroluxembourg.lu/Sozialversicherung.html

Übrigens: Wenn man sich arbeitslos meldet, heißt das, dass man sich meldet, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wie sieht das aber dann aus, wenn man voraussichtlich längere Zeit krank sein wird?!

Mit dem Melden bei der BfA ist jedoch formell gesehen, kein Problem, da ja hier verlangt wird, dass man schon meldet, wenn Arbeitslosigkeit "droht". Und "drohen" tut's ja immer! Kann also nie verkehrt sein.


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Danke Meffo für deine ausführliche Auskunft... Ist eben nicht alles Gold was in Luxemburg glänzt ;o/ Werd diese Woche mal bei der Gewerkschaft vorbei schauen und mich da mal ausfühlich beraten lassen. Die Arbeitslosmeldung in Deutschland hat zumindest mal den Vorteil, das ich dann weiterhin Krankenversichert bin und zumindest etwas Geld zu Leben habe. Andernfalls würde ich zum 15. ohne alles da stehen. Selbst wenn ich jetzt Dinge beantrage, bis das in Luxemburg durch ist. Wir wissen ja wohl alle wie dort der Amtsschimmel arbeitet. Änderung kann ich ja immernoch dem AA mitteilen. Stellt sich mir nur die Frage, ob das AA die Meldung auch anerkennt, wenn ich noch nichts schriftliches in der Hand habe, außer den Wisch, das bis zum 15. die Zahlung von Krankengeld eingestellt wird. Und das alles wegen eines Verkehrsunfall den ich nicht verursacht habe... Da kann man sehen, wie schnell so was geht...


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

So... Montag ist der große Tag... Krankengeld gibt es nur noch bis zum 15. (schönes Geburtstagsgeschenk) und ab dem 16.Okt folgt das besch. Problem. Frage: Bin ich ab 16. nun def. Arbeitslos oder nicht ?? Kündigung vom Arbeitgeber liegt keine vor, jedoch bekomme ich keine Leistung (Krankengeld)mehr von der Krankenkasse, keinen Lohn und bin aus der Krankenkasse ganz raus, Quasie ohne Krankenversicherung. Da ich noch in ärztlicher Behandlung bin und meine jetztige Tätigkeit nicht ausüben kann (andere evtl schon, nur nicht diese in meinem jetzigen Beruf) muß ich mich doch wohl oder übel zum 16. Arbeitslos melden oder wie seht ihr das ?? Macht das deutsche AA Probleme in diesem Fall ?? Das Formular E301 bekommt ja der Chef von mir und dieser schickt das weiter an der Lux. AA..korrekt ? Von da geht es dann seinen Dienstweg von alleine...oder ??


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toka
317 Messages

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18 Jahren  ago  

Lass dich sofort gesund schreiben und spreche mit der Gewerkschaft.Wenn du nicht arbeiten kannst,dann mach noch Urlaub.Wenn du noch 2-3 Wochen Urlaub hast,kann die Gewerkschaft dir vielleicht noch helfen für eine Reklassierung. Über meine Reklassierung wird am Montag entschieden,ich kann auch nur noch 1 Woche krank sein,werde aber wohl noch eine Kniespiegelung machen lassen müssen. Also gesund schreiben lassen,Urlaub machen und mit der Gewerkschaft sprechen!


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Toka, wenn das alles nur so einfach wäre... ich werde die Tage für 2 Wochen ins Krankenhaus gehen und am Montag (16.10) bin ich raus bei der Caisse... Mit Gesund schreiben ist nit... und nach dem KH werd ich sehen müssen wie lange ich noch krank geschrieben werde... bekomme 2 Platten, ein 49cm langen Marknagel und 5 Schrauben entfernt, die mit wahnsinnige Schmerzen verursachen. Also kein Schnupfen !!! Und wenn ich mich jetzt Gesund schreiben lasse für 2 Tage bringt das auch nix, nur ärger, wenn mir in der Zeit was auf der Arbeit pasiert, sagt die Haftpflichtversicherung am Ende auch noch ich hätte das selbst verschuldet und dann bin ich da auch noch raus... das ist mir zu riskant... Aber trotzdem Danke...